Nach welchen drei Methoden wird Schadensersatz berechnet?
Schadensersatz wird typischerweise nach drei Methoden berechnet: konkrete Schadensberechnung (tatsächlicher Vermögensnachteil), abstrakte Schadensberechnung (objektiver Wert ohne Nachweis jeder Einzelposition) und fiktive Schadensberechnung (Abrechnung nach erforderlichen Kosten ohne Nachweis konkreter Ausgaben, soweit zulässig). Welche Methode greift, hängt von Anspruchsgrundlage, Schadensart und Rechtsprechung (z. B. Einschränkungen bei fiktiver Abrechnung) ab.
Die konkrete Schadensberechnung ermittelt den real eingetretenen Vermögensnachteil: Erstattet werden nachweisbare Positionen wie Reparaturkosten, Mietwagen, Nutzungsausfall, Verdienstausfall oder Folgeschäden, abzüglich ersparter Aufwendungen. Die abstrakte Schadensberechnung knüpft an objektive Werte an (z. B. Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, marktübliche Miete), ohne dass jede einzelne Ausgabe tatsächlich angefallen sein muss; sie wird häufig genutzt, wenn die konkrete Schadensentwicklung schwer belegbar ist. Bei der fiktiven Schadensberechnung wird nach den erforderlichen Kosten abgerechnet, ohne dass die Maßnahme ausgeführt wird; je nach Fall gelten Grenzen, etwa wenn bestimmte Kosten nur bei tatsächlicher Durchführung ersatzfähig sind. Fallbeispiel: Nach einem Auffahrunfall lässt A ein Gutachten erstellen: Reparatur netto 4.800 EUR, Wertminderung 300 EUR, Nutzungsausfall 10 Tage à 40 EUR. A repariert nicht, sondern verkauft das Fahrzeug. Fiktiv kann A typischerweise die netto erforderlichen Reparaturkosten (4.800 EUR) plus Wertminderung und Nutzungsausfall geltend machen, muss sich aber Vorteile (z. B. Restwert/Verwertung) anrechnen lassen. Konkret würde A bei tatsächlicher Reparatur zusätzlich belegte Kosten (Werkstattrechnung, ggf. USt) abrechnen; abstrakt könnte A alternativ auf Wiederbeschaffungsaufwand umstellen, wenn eine Reparatur wirtschaftlich unvernünftig wäre.
Wie die Kanzlei beim Schadensersatz konkret unterstützt
- Prüfung der Anspruchsgrundlage (Vertrag, Delikt, Produkthaftung, Amtshaftung) und der richtigen Berechnungsmethode für den Einzelfall.
- Sicherung und Aufbereitung von Beweisen: Gutachtensteuerung, Belegmanagement (Rechnungen, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden), Zeugen- und Dokumentationskonzept.
- Ermittlung der erstattungsfähigen Positionen inkl. Wertminderung, Nutzungsausfall, Folgeschäden, Mitverschulden und Vorteilsausgleich; Plausibilitätscheck gegnerischer Kürzungen.
- Außergerichtliche Durchsetzung: Anspruchsschreiben, Fristen, Verhandlungen mit Versicherern/Schädigern, Vergleichsstrategie.
- Prozessführung: Klageantrag, Beweis- und Sachverständigenanträge, Angriff/Verteidigung zu Erforderlichkeit und Schadensminderungspflicht, Zins- und Kostenoptimierung.
- Wirtschaftlichkeitsberatung: Entscheidungshilfe zwischen konkreter, abstrakter und fiktiver Abrechnung sowie Risiken durch aktuelle Rechtsprechung.
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