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Nach welchen Kriterien erfolgt eine Sozialauswahl?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen und dabei die Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigen. Ziel ist es, den schutzwürdigsten Arbeitnehmern den Arbeitsplatz zu erhalten. Eine fehlerhafte Sozialauswahl kann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

Die Sozialauswahl ist ein zentrales Element des Kündigungsschutzgesetzes und greift immer dann, wenn ein Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen Stellen abbaut und zwischen mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern auswählen muss. Vergleichbar sind dabei grundsätzlich Mitarbeiter, die ähnliche Aufgaben erfüllen und gegebenenfalls gegenseitig austauschbar sind. Der Arbeitgeber darf also nicht beliebig entscheiden, wen er entlässt.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Auswahlkriterien sind:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit – langjährige Mitarbeiter genießen besonderen Schutz
  • Lebensalter – ältere Arbeitnehmer haben oft größere Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt
  • Unterhaltspflichten – wer Familie zu versorgen hat, wird stärker berücksichtigt
  • Schwerbehinderung – betroffene Arbeitnehmer sind besonders schutzbedürftig

Ein Beispiel aus der Praxis: Werden zwei vergleichbare Buchhalter beschäftigt – einer seit drei Jahren ohne Kinder, einer seit zwölf Jahren mit zwei Kindern und einer Schwerbehinderung – so wäre eine Kündigung des langjährigen Mitarbeiters in der Regel sozial ungerechtfertigt. 

Unterstützung durch LUTZ Rechtsanwälte bei der Sozialauswahl

Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – eine fehlerhafte oder übergangene Sozialauswahl hat erhebliche rechtliche Konsequenzen. LUTZ Rechtsanwälte begleitet Mandanten auf beiden Seiten kompetent und zielgerichtet.

  • Prüfung der Sozialauswahl: Wir analysieren, ob die vom Arbeitgeber vorgenommene Auswahl den gesetzlichen Anforderungen entspricht und welche Arbeitnehmer korrekt hätten einbezogen werden müssen.
  • Beratung für Arbeitnehmer: Wurde Ihre Kündigung ausgesprochen, prüfen wir, ob die Sozialauswahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde und ob eine Kündigungsschutzklage erfolgversprechend ist.
  • Beratung für Arbeitgeber: Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Sozialauswahl rechtssicher zu gestalten und spätere Angriffspunkte zu minimieren.
  • Verhandlung und Vertretung: Bei streitigen Fällen vertreten wir Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht und suchen – wo sinnvoll – nach außergerichtlichen Lösungen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Wirksamkeit einer Kündigung oder zur korrekten Durchführung einer Sozialauswahl haben.

Stand: 28.07.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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