Sind Spurverbreiterungen ohne Eintragung erlaubt oder drohen Bußgeld und Punkte?
Spurverbreiterungen sind in der Regel nur dann legal, wenn sie entweder ein allgemeines Betriebserlaubnis-Zertifikat (ABE) besitzen oder mit Teilegutachten eingetragen sind. Ohne gültige ABE oder Eintragung erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Es drohen ein Bußgeld, ein Punkt in Flensburg sowie die Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren.
Spurverbreiterungen fallen unter § 19 StVZO: Eine Veränderung am Fahrzeug, die nicht durch eine ABE gedeckt ist, führt in der Regel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Eine ABE stellt der Hersteller der Spurverbreiterung aus – sie belegt, dass das Bauteil für bestimmte Fahrzeugtypen geprüft und freigegeben ist. Liegt keine ABE vor oder passt diese nicht exakt zum Fahrzeugmodell, muss die Spurverbreiterung durch einen TÜV- oder DEKRA-Gutachter eingetragen werden. Konkretes Fallbeispiel: Ein Fahrer montiert Spurverbreiterungen mit ABE an seinem VW Golf. Die ABE listet jedoch nur den Golf VI, nicht den Golf VII. Bei einer Polizeikontrolle wird festgestellt, dass die ABE nicht greift – die Betriebserlaubnis gilt als erloschen. Die Konsequenzen: 90 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg und im schlimmsten Fall die Verweigerung der Schadensregulierung durch die Kfz-Versicherung bei einem Unfall. Besonders kritisch: Verursacht der Fahrer in diesem Zustand einen Unfall, kann die Haftpflichtversicherung Regress nehmen. Die Kaskoversicherung kann Leistungen komplett verweigern.
Unterstützung durch Anwaltskanzlei LUTZ Rechtsanwälte
Wer ein Bußgeld wegen nicht eingetragener Spurverbreiterungen erhalten hat oder dessen Betriebserlaubnis erloschen ist, sollte rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Die Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte prüft jeden Fall individuell und zeigt konkrete Handlungsoptionen auf.
- Prüfung des Bußgeldbescheids auf formale und inhaltliche Fehler
- Einlegung von Einspruch gegen Bußgeldbescheide, um Punkte und Geldbußen abzuwehren
- Beratung bei drohenden Versicherungsproblemen nach Unfällen mit nicht eingetragenem Zubehör
- Unterstützung bei Regressforderungen der Versicherung
- Klärung, ob eine nachträgliche Eintragung die rechtliche Situation verbessern kann
Durch frühzeitige anwaltliche Beratung lassen sich Folgeschäden wie Punkte, hohe Bußgelder oder Versicherungsstreitigkeiten oft vermeiden oder minimieren.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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