Sind verspiegelte Folien am Auto erlaubt oder kann dadurch die Betriebserlaubnis erlöschen?
Verspiegelte Folien an Fahrzeugscheiben sind in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig, insbesondere wenn sie die Lichtdurchlässigkeit der Windschutzscheibe oder Seitenscheiben unter den gesetzlichen Mindestwert senken. Eine unzulässige Folie kann die Betriebserlaubnis zum Erlöschen bringen und zu Bußgeldern sowie dem Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Gemäß § 40 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Windschutzscheiben sowie die vorderen Seitenscheiben (links und rechts vom Fahrer) lichtdurchlässig sein. Die Lichtdurchlässigkeit muss mindestens 70 % betragen. Verspiegelte oder stark getönte Folien, die diesen Wert unterschreiten, sind in der Regel illegal. Für die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe gibt es keine festgelegte Mindestlichtdurchlässigkeit – hier sind Folien grundsätzlich zulässig, sofern zwei Außenspiegel vorhanden sind. Fallbeispiel: Ein Fahrzeughalter lässt die vorderen Seitenscheiben seines Fahrzeugs mit einer verspiegelten Folie bekleben, die die Lichtdurchlässigkeit auf 45 % reduziert. Bei der nächsten Hauptuntersuchung stellt der Prüfer dies fest: Die Betriebserlaubnis erlischt, das Fahrzeug darf nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Zusätzlich droht ein Bußgeld und im Schadensfall kann die Kfz-Versicherung die Leistung verweigern, da das Fahrzeug nicht dem genehmigten Zustand entspricht. Selbst ohne Kontrolle bei der HU kann die Polizei bei einer Verkehrskontrolle die Weiterfahrt untersagen und ein Verwarnungsgeld verhängen.
Unterstützung durch Anwaltskanzlei LUTZ Rechtsanwälte
Wenn Ihnen aufgrund einer verspiegelten Folie die Betriebserlaubnis entzogen wurde, ein Bußgeld droht oder Ihr Versicherer Leistungen verweigert, unterstützt die Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte Sie gezielt:
- Prüfung, ob das Erlöschen der Betriebserlaubnis rechtmäßig festgestellt wurde
- Beratung bei Bußgeldbescheiden und Einlegung von Einsprüchen
- Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Kfz-Versicherung bei ungerechtfertigter Leistungsverweigerung
- Klärung von Haftungsfragen nach einem Unfall mit nicht zugelassenem Fahrzeug
- Beratung zu legalen Alternativen und Nachrüstmöglichkeiten mit ABE-konformen Folien
Kontaktieren Sie uns frühzeitig – je schneller Sie rechtliche Unterstützung erhalten, desto besser lassen sich Konsequenzen wie Versicherungsverluste abwenden.
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