Unter welchen Voraussetzungen dürfen Banken Daten an die SCHUFA melden?
Unsere Unterstützung bei SCHUFA-Meldungen durch Banken
- Prüfung von SCHUFA-Einträgen: Wir kontrollieren, ob die Datenübermittlung rechtmäßig war und alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Durchsetzung Ihrer Rechte: Bei unrechtmäßigen Einträgen setzen wir Ihre Löschungs- oder Berichtigungsansprüche direkt gegenüber der Bank und der SCHUFA durch.
- Beratung & Vertretung: Wir beraten umfassend zu Datenschutz und Kreditwürdigkeit und vertreten Sie bei außergerichtlichen wie gerichtlichen Auseinandersetzungen.
- Schadensersatz: Bei nachweisbarem Schaden unterstützen wir bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Bank.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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