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Wann beginnt die Kündigungsfrist bei einer Eigenkündigung?

Die Kündigungsfrist beginnt grundsätzlich an dem Tag, an dem die Kündigung dem Empfänger zugeht. Der genaue Fristbeginn hängt daher vom Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ab.

Wenn Sie als Arbeitnehmer selbst kündigen – also eine sogenannte Eigenkündigung aussprechen –, beginnt die Kündigungsfrist mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitgeber. Das bedeutet: Entscheidend ist nicht, wann Sie die Kündigung abschicken oder unterschreiben, sondern wann sie tatsächlich in den Empfangsbereich des Arbeitgebers gelangt. Eine persönlich übergebene Kündigung geht sofort zu, ein Brief hingegen erst, wenn er beim Empfänger eingegangen ist.

Typische Fehler entstehen, wenn Arbeitnehmer den Zugangszeitpunkt falsch einschätzen und dadurch ungewollt einen späteren Beendigungstermin bewirken. Eine sorgfältige Planung des Kündigungszeitpunkts ist daher besonders wichtig, wenn Sie zu einem bestimmten Datum aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden möchten.

Unterstützung durch LUTZ Rechtsanwälte bei Ihrer Eigenkündigung

Eine Eigenkündigung klingt zunächst unkompliziert – doch Fehler beim Zugang, bei der Fristberechnung oder im Hinblick auf vertragliche Sonderregelungen können erhebliche Folgen haben. LUTZ Rechtsanwälte begleitet Sie dabei, Ihre Kündigung rechtssicher zu gestalten und mögliche Risiken zu vermeiden.

  • Prüfung des Arbeits- und Tarifvertrags auf geltende Kündigungsfristen und besondere Regelungen
  • Berechnung des korrekten Beendigungstermins unter Berücksichtigung des Zugangszeitpunkts
  • Beratung zur rechtssicheren Formulierung und Übergabe der Kündigung
  • Hinweise zu möglichen Konsequenzen, etwa bei Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder bei Wettbewerbsklauseln
  • Unterstützung bei Verhandlungen, wenn eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses vorteilhafter sein könnte

Sprechen Sie uns an, bevor Sie Ihre Kündigung einreichen – so stellen Sie sicher, dass Ihr Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis reibungslos und zu Ihren Bedingungen verläuft.

Stand: 11.09.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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