Wann beginnt die Widerrufsfrist?
Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn dem Verbraucher alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben sowie eine korrekte Widerrufsbelehrung in Textform zur Verfügung gestellt wurden.
Die Widerrufsfrist bei Verbraucherdarlehensverträgen startet gemäß §§ 355, 356b BGB erst dann, wenn der Verbraucher sämtliche vorgeschriebenen Pflichtinformationen (z.B. effektiver Jahreszins, Widerrufsbelehrung, Name und Anschrift des Vertragspartners) in gesetzlich korrekter Form erhalten hat. Erfolgt die Belehrung fehlerhaft oder unvollständig, beginnt die Frist nicht zu laufen. Beispiel: Ein Verbraucher unterschreibt einen Immobilienkreditvertrag am 1.3.2023, erhält die Vertragsunterlagen jedoch ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. In diesem Fall startet die Widerrufsfrist erst, nachdem die richtige Belehrung nachgereicht wurde – unabhängig vom Datum der Unterschrift oder Auszahlung. Dadurch bleibt das Widerrufsrecht unter Umständen über Jahre hinaus bestehen, was insbesondere bei fehlerhaften Bankunterlagen zu erheblichen Rückabwicklungsansprüchen führen kann.
Unsere Leistungen beim Thema Widerrufsfrist
- Prüfung bestehender Bankverträge auf Fehler bei Pflichtangaben und Widerrufsbelehrung
- Bewertung Ihrer individuellen Ausgangslage und Chancen zur Durchsetzung des Widerrufsrechts
- Kommunikation mit der Bank für Sie hinsichtlich Widerruf und Rückabwicklung
- Verhandlungsführung bis hin zur gerichtlichen Vertretung bei verweigerten Ansprüchen
- Kostentransparent und individuelle Strategieplanung
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