Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Wann brauche ich eine Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos?

Eine Einwilligung ist erforderlich, sobald erkennbare Personen auf Fotos abgebildet sind und kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand greift, etwa bei Versammlungen oder Personen der Zeitgeschichte.

Nach § 22 KunstUrhG dürfen Fotos von erkennbaren Personen nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung veröffentlicht werden. Eine Ausnahme besteht nach § 23 KunstUrhG bei Aufnahmen aus dem Bereich der Zeitgeschichte, bei öffentlichen Versammlungen oder wenn die Person nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheint. Ein konkreter Fall: Ein Unternehmen veröffentlicht auf seiner Website ein Teamfoto der Mitarbeitenden. Auch wenn das Foto im beruflichen Kontext erstellt wurde, ist vor der Veröffentlichung eine schriftliche Einwilligung der Abgebildeten erforderlich, da keine der gesetzlichen Ausnahmen greift. Wird diese Einwilligung nicht eingeholt, können Betroffene Unterlassung, Schadensersatz oder Löschung fordern. Besonders relevant ist dies auch im Social-Media-Bereich, wo Fotos schnell und weitreichend verbreitet werden. Bei Minderjährigen ist zudem die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Beweislast für das Vorliegen einer wirksamen Einwilligung liegt beim Verantwortlichen, nicht beim Abgebildeten.

Unsere Unterstützung beim Thema Fotoveröffentlichung

Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zur rechtssicheren Veröffentlichung von Fotos im Internet und im Printbereich. Wir unterstützen Sie dabei:

  • Einwilligungen rechtssicher zu formulieren und zu dokumentieren
  • gesetzliche Ausnahmetatbestände realistisch einzuschätzen
  • Risiken einer Veröffentlichung zu prüfen und zu minimieren
  • bei der Abwehr von Abmahnungen und der Durchsetzung Ihrer Rechte, wenn Bilder unerlaubt verwendet wurden

Besonders Unternehmen, Agenturen und Influencer profitieren von unserer spezialisierten Beratung im Internetrecht und Urheberrecht. Wir bieten praxisnahe Lösungen – schnell, präzise und rechtssicher.

Stand: 17.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

Für Sie von Nutzen

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.