Wann braucht man einen Erbschein?

Einen Erbschein braucht man, wenn man seine Erbenstellung gegenüber Dritten nicht durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag nachweisen kann und etwa Banken, das Grundbuchamt oder Behörden eine formelle Bestätigung verlangen. Das Nachlassgericht stellt den Erbschein aus; er ist typischerweise erforderlich zum Zugriff auf Konten, zur Übertragung von Immobilien oder zur rechtsverbindlichen Vertretung im Nachlassangelegenheiten.

Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Urkundsblatt, das die Erben und ihre Erbquoten nachweist. Er wird benötigt, wenn keine anderweitig von Dritten akzeptierte Urkunde (z. B. ein notariell beurkundetes Testament oder Erbvertrag) vorliegt. Beantragt wird er beim zuständigen Nachlassgericht; erforderlich sind in der Regel Sterbeurkunde, Familienstandsnachweise (Heirats- und Geburtsurkunden) sowie gegebenenfalls eidesstattliche Versicherung oder Zeugenaussagen. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert; die Bearbeitungsdauer kann von Wochen bis mehreren Monaten variieren. Beispiel: Herr M. stirbt ohne Testament; seine Schwester möchte das Bankguthaben freigeben lassen, die Bank verlangt aber einen schriftlichen Nachweis der Erbenstellung. Da kein notarielles Testament existiert und mehrere potenzielle Erben möglich sind, beantragt die Schwester einen Einzel-Erbschein, legt Sterbe- und Abstammungsurkunden vor und erhält nach Prüfung den Erbschein, um das Konto zu schließen. Alternativen zum Erbschein sind die Vorlage eines notariellen Erbfallsbriefs oder eine vom Alleinerben ausgestellte Erbenerklärung, sofern Dritte diese akzeptieren.

Unsere Leistungen

  • Prüfung: Analyse, ob ein Erbschein tatsächlich erforderlich ist oder ob ein notarielles Testament/Erbvertrag ausreicht.
  • Beschaffung der notwendigen Unterlagen: Sterbeurkunde, Personenstandsnachweise, Urkundenaufbereitung.
  • Antragstellung beim Nachlassgericht inklusive Formulierung und Einreichung aller Nachweise.
  • Vertretung vor Gericht und gegenüber Banken, Grundbuchamt und Behörden.
  • Rechtsberatung zu Alternativen, Kostenabschätzung und strategischer Vorgehensweise bei Erbstreitigkeiten.
  • Durchsetzung von Ansprüchen oder Abwehr unberechtigter Forderungen im Nachlassverfahren.
Stand: 23.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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