Wann darf die Versicherung Regress fordern?
Unsere Leistungen bei Regressforderungen
- Prüfung Ihrer Versicherungsunterlagen, Leistungsabrechnung und des Rückgriffsanspruchs.
- Beweissicherung: Auswertung von Unfallbericht, Polizeiprotokoll, Gutachten, ärztlichen Befunden und Zeugenaussagen.
- Rechtliche Bewertung der Anspruchsgrundlage (Vorsatz vs. grobe Fahrlässigkeit, Obliegenheitsverletzung, Vertragsklauseln, Verjährung).
- Verhandlung mit der Versicherung zur Reduzierung oder Abweisung der Forderung; Vereinbarung von Ratenzahlungen oder Stundungen.
- Prozessvertretung vor den Zivilgerichten und erforderliche beihilferechtliche / strafrechtliche Koordination.
- Präventive Beratung zur Vermeidung zukünftiger Regressrisiken (Fahrerlaubnis, Überlassung, vertragliche Optionen).
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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