Wann darf eine Bank einen Kredit kündigen?

Eine Bank darf einen Kredit in der Regel kündigen, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist bzw. die rückständige Summe mindestens 10% (bei Laufzeiten über drei Jahre 5%) des Nennbetrags beträgt. Vorher muss die Bank eine schriftliche Mahnung mit einer zweiwöchigen Frist zur Zahlung schicken.

Kreditkündigungen durch Banken sind im Wesentlichen durch § 498 BGB geregelt. Ein häufiges Beispiel: Ein Kreditnehmer hat einen Ratenkredit mit einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren aufgenommen. Nach drei Jahren gerät er mit zwei Monatsraten in Verzug, die zusammen mehr als 5% des ursprünglich aufgenommenen Kreditbetrags ausmachen. Die Bank sendet eine Mahnung mit einer mindestens zweiwöchigen Frist zur Begleichung und informiert über die Kündigungsgefahr. Erfolgt keine Zahlung, darf die Bank den Kredit kündigen und die gesamte Restschuld fällig stellen. Banken müssen jedoch stets die gesetzlichen Voraussetzungen, Fristen und Informationspflichten beachten; eine unbegründete Kündigung ist unzulässig.

Unsere Unterstützung bei Kreditkündigungen

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung und aller Fristen/Begründungen durch die Bank
  • Vertretung im Widerspruchsverfahren und außergerichtlichen Verhandlungen zur Vermeidung negativer SCHUFA-Einträge
  • Analyse Ihres Kreditvertrags auf Fehler oder unwirksame Klauseln
  • Beratung zu Sanierungsmöglichkeiten, Umschuldung oder Abwendung einer Zwangsvollstreckung
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Rückabwicklung bei unberechtigter Kündigung
Stand: 09.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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