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Wann dürfen Pressefotos veröffentlicht werden?

Pressefotos dürfen veröffentlicht werden, wenn sie ein berechtigtes öffentliches Interesse wahren und keine Persönlichkeitsrechte verletzen. Voraussetzung ist meist eine Einwilligung der abgebildeten Person, es sei denn, es handelt sich um eine Person der Zeitgeschichte. Kontext, Zweck und Verbreitungsform sind entscheidend.

Die Veröffentlichung von Pressefotos richtet sich nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere bei identifizierbaren Personen. Eine Veröffentlichung ist grundsätzlich erlaubt, wenn die Abgebildeten eingewilligt haben oder es sich um sogenannte Personen der Zeitgeschichte handelt, deren Darstellung ein erhebliches öffentliches Informationsinteresse erfüllt. Laut § 23 KUG bedarf es keiner Einwilligung bei Bildern, die aus dem Bereich der Zeitgeschichte stammen, bei Versammlungen oder bei nur Beiwerken neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit. Dennoch sind Kontext und Zweck entscheidend. Beispiel: Ein Journalist fotografiert einen Politiker auf einer öffentlichen Wahlkampfveranstaltung. Die Veröffentlichung ist zulässig, da es sich um eine Person der Zeitgeschichte auf einer öffentlichen Veranstaltung handelt. Wird jedoch eine Privatperson ohne deren Wissen beim Verlassen einer Arztpraxis aufgenommen, liegt ein klarer Eingriff in die Privatsphäre vor – eine Veröffentlichung wäre rechtswidrig.

Unsere Leistungen bei Fragen zur Veröffentlichung von Pressefotos

Unsere Kanzlei prüft die rechtliche Zulässigkeit von Pressebildveröffentlichungen auf Basis des KUG, DSGVO und der geltenden Rechtsprechung. Wir bieten professionelle Beratung für Medienunternehmen, Fotografen sowie Betroffene unrechtmäßiger Fotoveröffentlichungen.

  1. Prüfung von Veröffentlichungsrechten: Wir analysieren Bildinhalte, Einwilligungen und rechtliche Ausnahmen (z. B. § 23 KUG).
  2. Abwehr unzulässiger Veröffentlichungen: Wir unterstützen Betroffene mit Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen.
  3. Vertragsgestaltung: Aufsetzen oder Prüfen von Model-Releases, Einwilligungserklärungen und Lizenzverträgen.
  4. Rechtsgutachten und Schulungen: Maßgeschneiderte Gutachten für Verlage und Agenturen, Compliance-Schulungen für Redaktionsteams.

Unsere Spezialisierung im Internetrecht garantiert tiefgehende Kenntnis auch bezüglich Online-Plattformen, Social Media und digitaler Distribution.

Stand: 17.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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