Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Wann entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht?

Das Familiengericht entscheidet über das Sorgerecht, wenn sich die Eltern nicht einvernehmlich einigen können oder wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Das Familiengericht wird tätig, wenn Eltern sich nicht über das Sorgerecht einigen können, etwa bei Trennung oder Scheidung, oder wenn das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung feststellt. In diesen Fällen prüft das Gericht, welche Regelung dem Wohl des Kindes am besten dient. Ein konkreter Fall: Nach der Trennung eines unverheirateten Paares beantragt der Vater das gemeinsame Sorgerecht, die Mutter lehnt dies wegen Kommunikationsproblemen ab. Das Gericht prüft dann im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens beide Positionen, holt ggf. ein psychologisches Gutachten ein und spricht gegebenenfalls dem Vater Mitentscheidungsrechte zu, wenn keine Kindeswohlgefährdung ersichtlich ist. In anderen Fällen kann dem Elternteil mit problematischem Verhalten (z. B. Gewalt oder Sucht) das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen und auf den anderen übertragen werden. Auch einzelne Teile des Sorgerechts, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, können isoliert geregelt werden.

Unsere Unterstützung beim Sorgerechtsverfahren

Wir beraten und vertreten Sie kompetent in allen sorgerechtlichen Fragen. Unsere Leistungen umfassen:

  1. Einschätzung der Erfolgsaussichten: Analyse Ihrer individuellen Familiensituation und des Kindeswohls.
  2. Erstellung fundierter Anträge: Juristisch präzise Ausarbeitung von Anträgen auf alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht.
  3. Begleitung im gerichtlichen Verfahren: Persönliche Vertretung vor dem Familiengericht inklusive Kommunikation mit dem Jugendamt und Verfahrensbeteiligten.
  4. Koordinierung von Gutachtern: Unterstützung bei psychologischen Gutachten oder der Bestellung eines Verfahrensbeistands.
  5. Nachsorge: Beratung bei Umgangsregelungen und Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen.

Unser Ziel ist eine kindeswohldienliche und rechtssichere Lösung in Ihrem Sinne.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte addieren Sie 7 und 9.

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Was ist die Summe aus 1 und 6?
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close