Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Wann erlischt der Unterhaltsanspruch?

Ein Unterhaltsanspruch erlischt bei Wegfall der Bedürftigkeit, ausreichender eigener Leistungsfähigkeit, Wiederheirat des Berechtigten oder bei grobem Fehlverhalten diesem gegenüber. Auch nach Ablauf eines gerichtlich oder vertraglich festgelegten Zeitraums endet er automatisch.
Der Unterhaltsanspruch endet, wenn rechtliche oder tatsächliche Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Dies betrifft z. B. den Wegfall der Bedürftigkeit, etwa wenn der Unterhaltsberechtigte eigenes Einkommen erzielt, eine zumutbare Arbeit aufnimmt oder Vermögen erhält. Auch die Wiederheirat beim nachehelichen Unterhalt führt automatisch zum Erlöschen. Denkbar ist auch die Verwirkung des Anspruchs durch schwerwiegendes Fehlverhalten – etwa wenn der Unterhaltsberechtigte den Zahlenden mehrfach öffentlich diffamiert oder verleumdet. Beispiel: Ein geschiedener Ehemann zahlt nachehelichen Unterhalt. Die Ehefrau beginnt eine neue feste Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt (ähnlich einer Ehe – sogenannte verfestigte Lebensgemeinschaft). Nach über zwei Jahren beantragt der Mann eine Abänderungsklage mit dem Ziel der Unterhaltsbeendigung. Das Familiengericht stellt fest, dass die neue Beziehung einer Ehe gleichkommt und der Unterhaltsanspruch entfällt. Wichtig: Auch Zeitgrenzen spielen bei Ehe von kurzer Dauer eine Rolle. Oft wird der Unterhalt nur befristet gewährt, insbesondere wenn keine ehebedingten Nachteile bestehen.

Unsere Unterstützung bei Fragen zum Unterhaltsanspruch

Unsere Kanzlei berät Mandanten umfassend zum rechtswirksamen Erlöschen von Unterhaltsansprüchen, sei es im Rahmen einer Scheidung, bei oder zur .

  • Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für Wegfall, Verwirkung oder Befristung des Unterhalts
  • Analyse von Einkommensverhältnissen und Nachweis der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit
  • Bewertung bestehender Lebensgemeinschaften oder neuer Heiraten auf den Unterhaltsanspruch
  • Vertretung in Abänderungsverfahren oder gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Individuelle Beratung zu Trennungs- und nachehelichem Unterhalt

Mit rechtssicherer Argumentation und fundierter Expertise setzen wir Ihre Interessen wirkungsvoll durch – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte addieren Sie 8 und 3.

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Was ist die Summe aus 5 und 7?
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close