Wann erlischt der Unterhaltsanspruch?
Unsere Unterstützung bei Fragen zum Unterhaltsanspruch
Unsere Kanzlei berät Mandanten umfassend zum rechtswirksamen Erlöschen von Unterhaltsansprüchen, sei es im Rahmen einer Scheidung, bei
- Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für Wegfall, Verwirkung oder Befristung des Unterhalts
- Analyse von Einkommensverhältnissen und Nachweis der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit
- Bewertung bestehender Lebensgemeinschaften oder neuer Heiraten auf den Unterhaltsanspruch
- Vertretung in Abänderungsverfahren oder gerichtlichen Auseinandersetzungen
- Individuelle Beratung zu Trennungs- und nachehelichem Unterhalt
Mit rechtssicherer Argumentation und fundierter Expertise setzen wir Ihre Interessen wirkungsvoll durch – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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