Wann erlischt der Unterhaltsanspruch?
Ein Unterhaltsanspruch erlischt bei Wegfall der Bedürftigkeit, ausreichender eigener Leistungsfähigkeit, Wiederheirat des Berechtigten oder bei grobem Fehlverhalten diesem gegenüber. Auch nach Ablauf eines gerichtlich oder vertraglich festgelegten Zeitraums endet er automatisch.
Der Unterhaltsanspruch endet, wenn rechtliche oder tatsächliche Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Dies betrifft z. B. den Wegfall der Bedürftigkeit, etwa wenn der Unterhaltsberechtigte eigenes Einkommen erzielt, eine zumutbare Arbeit aufnimmt oder Vermögen erhält. Auch die Wiederheirat beim nachehelichen Unterhalt führt automatisch zum Erlöschen. Denkbar ist auch die Verwirkung des Anspruchs durch schwerwiegendes Fehlverhalten – etwa wenn der Unterhaltsberechtigte den Zahlenden mehrfach öffentlich diffamiert oder verleumdet. Beispiel: Ein geschiedener Ehemann zahlt nachehelichen Unterhalt. Die Ehefrau beginnt eine neue feste Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt (ähnlich einer Ehe – sogenannte verfestigte Lebensgemeinschaft). Nach über zwei Jahren beantragt der Mann eine Abänderungsklage mit dem Ziel der Unterhaltsbeendigung. Das Familiengericht stellt fest, dass die neue Beziehung einer Ehe gleichkommt und der Unterhaltsanspruch entfällt. Wichtig: Auch Zeitgrenzen spielen bei Ehe von kurzer Dauer eine Rolle. Oft wird der Unterhalt nur befristet gewährt, insbesondere wenn keine ehebedingten Nachteile bestehen.
Unsere Unterstützung bei Fragen zum Unterhaltsanspruch
Unsere Kanzlei berät Mandanten umfassend zum rechtswirksamen Erlöschen von Unterhaltsansprüchen, sei es im Rahmen einer Scheidung, bei Wiederheirat oder durch sonstige gesetzliche oder gerichtliche Gründe.
- Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für Wegfall, Verwirkung oder Befristung des Unterhalts
- Analyse von Einkommensverhältnissen und Nachweis der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit
- Bewertung bestehender Lebensgemeinschaften oder neuer Heiraten auf den Unterhaltsanspruch
- Vertretung in Abänderungsverfahren oder gerichtlichen Auseinandersetzungen
- Individuelle Beratung zu Trennungs- und nachehelichem Unterhalt
Mit rechtssicherer Argumentation und fundierter Expertise setzen wir Ihre Interessen wirkungsvoll durch – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
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