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Wann gilt ein Arbeitsvertrag als unbefristet?

Ein Arbeitsvertrag gilt als unbefristet, wenn keine ausdrückliche zeitliche Befristung im Vertrag festgelegt ist oder eine ursprünglich vereinbarte Befristung unwirksam ist.
Ein Arbeitsvertrag gilt grundsätzlich als unbefristet, wenn im Vertrag keine klare zeitliche Begrenzung vorgesehen ist (§ 14 TzBfG). Selbst wenn eine Befristung vereinbart wurde, kann diese unwirksam sein, z. B. wenn sie nicht schriftlich niedergelegt wurde oder keine sachlichen Gründe vorliegen und die Höchstdauer einer sachgrundlosen Befristung von 24 Monaten überschritten ist. In einem konkreten Fall entschied ein Gericht, dass ein Vertrag als unbefristet galt, weil die im Vertrag formulierte Befristung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach – der Arbeitgeber hatte die Befristung lediglich mündlich erklärt. In der Praxis kommt es bei unwirksamen Befristungen oder fehlender Verlängerungsvereinbarung oft zu stillschweigenden unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen. Dies bedeutet, Arbeitnehmer können dann üblicherweise Kündigungsschutz in Anspruch nehmen.

Unterstützung durch unsere Kanzlei bei Fragen zu unbefristeten Arbeitsverträgen

Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei Streitigkeiten oder Unsicherheiten zum Thema unbefristete Arbeitsverträge.

  1. Vertragsprüfung: Überprüfung bestehender Arbeitsverträge auf Unwirksamkeit von Befristungen.
  2. Rechtsansprüche sichern: Beratung zu den gesetzlichen Ansprüchen des Arbeitnehmers bei unwirksamen Befristungen.
  3. Aushandlung: Unterstützung bei Verhandlungen mit Arbeitgebern zur Klärung des Vertragsstatus.
  4. Vertretung vor Gericht: Rechtliche Vertretung bei Klagen zur Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung – wir setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein.

Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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