Wann gilt eine Überweisung als „ausgeführt“?

Eine Überweisung gilt als ausgeführt, wenn der Überweisungsbetrag dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde und der Auftraggeber nicht mehr darüber verfügen kann.

Der Zahler beauftragt seinen Zahlungsdienstleister mit der Ausführung der Zahlung; dieser übermittelt den Betrag über das Zahlungssystem an den Zahlungsdienstleister des Empfängers, der den Betrag dem Konto des Empfängers gutschreibt. Eine autorisierte Überweisung kann nach Ablauf der Annahmefristen in der Regel nicht mehr widerrufen werden (§675p BGB). Beispiel: Ein Kunde erteilt seiner Bank am Montag eine Online-Überweisung an einen Geschäftspartner. Die Bank führt die Transaktion sofort elektronisch aus. Am nächsten Werktag erhält die Empfängerbank den Betrag und schreibt ihn noch am selben Tag gut. Die Überweisung ist nun vollständig abgewickelt. Verzögerungen oder Fehler im Buchungsprozess können Ansprüche auf Rückerstattung der Entgelte und Zinsen gem. § 675y BGB nach sich ziehen. Speziell bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des EWR gilt eine maximale Ausführungsfrist von einem Bankgeschäftstag für elektronische Überweisungen in Euro.

Unsere anwaltliche Unterstützung bei Überweisungen

Unsere Kanzlei bietet umfangreiche Beratung und Vertretung im Bankrecht, insbesondere bei Streitigkeiten rund um Überweisungen:

  • Prüfung, ob und wann eine Überweisung rechtlich als ausgeführt gilt
  • Geltendmachung von Ansprüchen bei Fehlüberweisungen oder verspäteter Ausführung (z.B. Rückforderung, Schadensersatz)
  • Kommunikation und Verhandlung mit Banken bei Streitfällen
  • Beratung zu gesetzlichen Fristen und Rückholungsmöglichkeiten
  • Vertretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen

Wir setzen Ihre Rechte bei fehlerhaften Banktransaktionen konsequent durch und minimieren Ihre Risiken.

Stand: 09.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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