Wann gilt man als Wiederholungstäter bei Geschwindigkeitsverstößen?

Als Wiederholungstäter gilt man, wenn frühere Geschwindigkeitsverstöße noch in der Akte erfasst sind und neue Verstöße binnen relevanter Fristen erfolgen, sodass Behörden bzw. Richter eine erhöhte Rückfallgefahr annehmen. Die Folgen hängen von Schwere, Häufigkeit und Zeitpunkt der Vorfälle ab. Bei drohendem Punktestand oder Fahrverbot empfiehlt sich sofortige rechtliche Prüfung.

Wichtig: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gilt man als Wiederholungstäter, wenn man innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurde und muss mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.. Maßgeblich sind: die Schwere des früheren Verstoßes (Punkte, Fahrverbot), das Datum der Vorfälle (Punkte und Ordnungswidrigkeiten verjähren je nach Schwere innerhalb von etwa 2,5 bis 10 Jahren) und ob mehrere Verstöße ein einheitliches Gefährdungsmuster zeigen. Behörden neigen bei kurzen Abständen zwischen Verstößen oder bei erneuten hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu strengeren Sanktionen (höhere Geldbußen, längere oder zusätzliche Fahrverbote, mehr Punkte). Beispiel: Person A erhielt vor sechs Monaten wegen 30 km/h zu schnell innerorts ein Bußgeld von 180 € und einen Punkt; wird dieselbe Person zwei Monate später erneut deutlich zu schnell gemessen, betrachtet die Behörde dies typischerweise als Rückfall, was die Wahrscheinlichkeit eines Fahrverbots und einer strengeren Bemessung der Sanktion deutlich erhöht. Rechtlich sind Möglichkeiten wie Akteneinsicht, Messfehlerangriffe, Verfahrensrügen und mildernde Angaben offen, um Wiederholungs- oder Verschärfungseffekte abzuwehren.

Unsere Leistungen

  • Prüfung der Bußgeldakte: Einsicht in Messprotokolle, Dienstaufzeichnungen und Verfahrensakten.
  • Rechtliche Bewertung: Analyse, ob und in welchem Umfang Vorstrafen als Wiederholungsfall gewertet werden können.
  • Einspruch und Verteidigung: Fristgerechte Einlegung von Einsprüchen, Begründungen und Vertretung vor Amtsgericht und Bußgeldstelle.
  • Mess- und Verfahrensangriffe: Prüfung von Messgeräten, Eichung, Bedienungsfehlern und Messbedingungen; Durchführung notwendiger Beweiserhebungen.
  • Milderungsstrategien: Vorbereitung strafmildernder Angaben, Verhandlung über reduzierte Sanktionen und Vollstreckungsaufhebungen.
  • Langfristige Beratung: Strategien zur Vermeidung weiterer Punkte/Fahrverbote und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit Behörden, vertreten Sie vor Gericht und erarbeiten individuelle Lösungswege, um erhöhte Sanktionen als Wiederholungstäter zu verhindern oder zu begrenzen.

Stand: 01.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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