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Wann habe ich Anspruch auf eine Gehaltserhöhung?

Ein Anspruch auf Gehaltserhöhung besteht nur, wenn er vertraglich geregelt ist (z. B. Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung) oder wenn eine betriebliche Übung vorliegt. Ohne solche Regelungen liegt eine Erhöhung im Ermessen des Arbeitgebers, es sei denn, das Gleichbehandlungsprinzip wird verletzt.
Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung. Ein Anspruch kann sich jedoch ergeben, wenn er vertraglich zugesichert wurde, etwa in einem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Eine weitere Möglichkeit besteht durch eine betriebliche Übung, wenn etwa regelmäßige Erhöhungen in der Vergangenheit gewährt wurden. Arbeitnehmer dürfen zudem nicht diskriminiert oder ungleich behandelt werden (§ 611a BGB, Gleichbehandlungsgrundsatz). Beispiel: Ein Unternehmen erhöht das Gehalt aller Angestellten eines bestimmten Bereichs um 5 %, schließt aber eine einzelne Person ohne sachlichen Grund aus. Hier könnte ein Anspruch auf Gleichbehandlung bestehen. Auch wenn sich die Tätigkeit des Arbeitnehmers wesentlich ändert (z. B. Übernahme neuer Aufgaben mit höherer Verantwortung), kann ein Anspruch aus dem Grundsatz der vertragsgemäßen Vergütung entstehen (§ 612 BGB). In solchen Fällen lohnt es sich, die eigenen Rechte rechtlich prüfen zu lassen.

Unser Beratungsangebot zur Gehaltserhöhung

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihren Anspruch auf eine Gehaltserhöhung zu prüfen und durchzusetzen.

  • Prüfung des Arbeitsvertrags: Wir analysieren, ob eine vertragliche Grundlage für eine Gehaltserhöhung besteht.
  • Bewertung der betrieblichen Übung: Wir prüfen, ob wiederholte Gehaltserhöhungen einen Anspruch begründen.
  • Tarifrechtliche Durchsetzung: Falls ein Tarifvertrag gilt, helfen wir bei der Durchsetzung tariflicher Gehaltssteigerungen.
  • Überprüfung des Gleichbehandlungsgrundsatzes: Sollte eine unrechtmäßige Differenzierung vorliegen, machen wir Ihren Anspruch geltend.
  • Verhandlungsstrategie: Wir beraten Sie individuell, wie Sie eine Gehaltserhöhung juristisch fundiert ansprechen.
  • Arbeitsgerichtliche Durchsetzung: Falls nötig, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht.

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch – wir unterstützen Sie kompetent und durchsetzungsstark!

Stand:

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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