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Wann haften Plattformbetreiber für Nutzerinhalte?

Plattformbetreiber haften, wenn sie rechtswidrige Inhalte kennen und nicht umgehend entfernen. Vor Kenntniserlangung sind sie nicht verantwortlich.

Plattformbetreiber haften nur dann für rechtswidrige Nutzerinhalte, wenn sie Kenntnis von dem Inhalt haben und nicht unverzüglich handeln, um diesen zu entfernen oder den Zugang zu sperren. Dieses Prinzip wurde mehrfach vom Bundesgerichtshof bestätigt. Ein konkretes Beispiel: Auf einer Bewertungsplattform veröffentlicht ein Nutzer eine ehrverletzende Falschbehauptung über ein Unternehmen. Wird die Plattform durch eine Beschwerde des Unternehmens darüber informiert, muss sie den Beitrag prüfen und ggf. unverzüglich löschen. Unterlässt sie dies, haftet sie auf Unterlassung und ggf. Schadenersatz. Besonders relevant ist dies bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, Markenrechtsverstößen und Hassrede. Auch nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) besteht bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit eine Pflicht zur Löschung innerhalb von 24 Stunden.

Unsere Unterstützung bei der Haftung für Nutzerinhalte

Unsere Kanzlei bietet spezialisierte Beratung für Plattformbetreiber, um Haftungsrisiken wirksam zu begrenzen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

  1. Prüfung & Optimierung Ihrer AGB-, Plattform- und Moderationsrichtlinien.
  2. Implementierung rechtssicherer Beschwerdeverfahren nach NetzDG.
  3. Reaktion auf Abmahnungen durch betroffene Dritte: rechtliche Bewertung, Fristenkontrolle, Formulierung geeigneter Reaktionen.
  4. Schulung Ihrer Moderationsteams im richtigen Umgang mit rechtswidrigen Inhalten.
  5. Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen Nutzerinhalten (Unterlassungs- & Schadenersatzklagen).

Wir kombinieren technisches Verständnis für Plattformlogik mit juristischer Expertise im Internetrecht. Schnell, präzise und praxisnah.

Stand: 18.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
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