Wann haftet die Bank wegen Falschberatung?

Die Bank haftet bei Falschberatung, wenn sie ihre Aufklärungs- oder Beratungspflichten verletzt und dem Kunden dadurch ein finanzieller Schaden entsteht. Dies betrifft insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Informationen zu Risiken, Kosten oder Eigenschaften von Finanzprodukten. Voraussetzung ist der Nachweis eines Beratungsfehlers und des Schadenseintritts beim Kunden.
Eine Haftung der Bank wegen Falschberatung besteht, wenn sie ihre Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Kunden verletzt und dieser dadurch einen Vermögensschaden erleidet (§ 280 BGB). Konkret bedeutet das: Die Bank ist verpflichtet, bei Wertpapiergeschäften, Krediten oder anderen Finanzprodukten transparent und anlegergerecht zu beraten sowie über alle wesentlichen Risiken und Kosten aufzuklären. Dies gilt insbesondere bei komplexen oder risikoreichen Anlagen. Ein typischer Fall: Ein Anleger sucht Beratung für seine Altersvorsorge. Die Bank empfiehlt einen offenen Immobilienfonds ohne auf das Ausfallrisiko, die eingeschränkte Rückgabemöglichkeit und bestehende Interessenkonflikte hinzuweisen. Nach Aussetzung der Fondsrücknahme verliert der Kunde einen Großteil seines eingesetzten Kapitals. Die Bank haftet in solchen Fällen auf Schadensersatz, wenn der Kunde nachweist, dass er bei ordnungsgemäßer Aufklärung das Finanzprodukt nicht erworben hätte. Die Rechtsprechung betont die schriftliche Dokumentation der Beratung (Wertpapierdienstleistungsprotokoll/Laufzettel) und die Pflicht zur individuellen Risikoabklärung. Grobe Fahrlässigkeit oder das Verschweigen von Kick-back-Zahlungen verstärken regelmäßig die Haftung der Bank.

Ihre Unterstützung bei Falschberatung durch die Bank

  • Prüfung Ihres Einzelfalls: Unsere Kanzlei analysiert Beratungsgespräche, Vertragsunterlagen und Protokolle auf Beratungsfehler und Pflichtverstöße der Bank.
  • Schadensberechnung: Wir ermitteln, ob und in welcher Höhe Ihnen durch die Falschberatung ein finanzieller Schaden entstanden ist.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung: Wir vertreten Sie außergerichtlich bei der Anspruchsanmeldung und -durchsetzung gegenüber der Bank und setzen Ihre Rechte, falls erforderlich, gerichtlich durch.
  • Beratung zur Beweisführung: Wir unterstützen Sie bei der Sammlung und Strukturierung aller zur Klärung notwendigen Beweise (z.B. Beratungsprotokolle, Korrespondenz).

Profitieren Sie von unserer Expertise im Bankrecht für eine effiziente und zielgerichtete Wahrung Ihrer Interessen.

Stand: 09.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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