Wann haftet die Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung?
Die Bank haftet, wenn sie gegen ihre Beratungs- und Aufklärungspflichten beim Verkauf von Finanzprodukten verstößt und dem Kunden dadurch ein Schaden entsteht.
Eine Haftung der Bank entsteht, wenn sie den Kunden nicht anleger- und objektgerecht beraten hat, also z.B. dessen Risikoprofil, Anlageziele oder Vorkenntnisse nicht ausreichend berücksichtigt oder über wesentliche Risiken bzw. Kosten unvollständig aufgeklärt hat. Der Kunde muss nachweisen, dass die Pflichtverletzung der Bank ursächlich für seinen finanziellen Schaden war. Beispiel: Ein Kunde sucht bei seiner Bank Beratung für eine sichere Altersvorsorge. Der Berater empfiehlt ihm ein hochriskantes Zertifikat, ohne über Totalverlustrisiko und Produktdetails aufzuklären. Das Produkt verliert an Wert, der Kunde klagt. Das Landgericht entscheidet, dass die Bank wegen mangelnder Risikoaufklärung haftet und den Verlust ersetzen muss.
Unsere Leistungen bei fehlerhafter Anlageberatung
- Prüfung Ihrer Unterlagen auf Beratungsfehler und Anspruchsgrundlagen.
- Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche gegenüber der Bank, außergerichtlich und gerichtlich.
- Begleitung von Vergleichsverhandlungen mit dem Ziel einer schnellen und wirtschaftlichen Lösung.
- Beratung zu Verjährungsfristen und Beweissicherung (z.B. durch Protokolle, Schriftwechsel).
- Vertretung in Schlichtungsverfahren vor Ombudsstellen der Banken.
Profitieren Sie von unserer Expertise im Bankrecht und unserer Erfahrung in hunderten Fällen rund um Anlageberatung.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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