Wann haftet die Bank wegen unterlassener Aufklärung?
Die Bank haftet, wenn sie ihre Aufklärungspflichten gegenüber dem Kunden verletzt und dieser dadurch einen Schaden erleidet, etwa bei fehlender Information über Risiken oder Provisionen eines empfohlenen Produkts.
Eine Bank muss Kunden vor Vertragsabschluss über wesentliche Umstände und Risiken eines Finanzprodukts aufklären. Verletzt sie diese Pflicht, etwa indem sie nicht auf das Totalverlustrisiko bei geschlossenen Fonds oder auf Rückvergütungen hinweist, macht sie sich schadensersatzpflichtig. Ein konkretes Beispiel: Eine Bank empfiehlt einem Anleger ohne ausreichende Risikohinweise den Kauf einer komplexen strukturierten Anleihe. Nach dem Investment tritt der Verlustfall ein, der Kunde hätte bei korrekter Aufklärung nicht investiert. Es ist sinnvoll, individuell zu überprüfen, ob eine Aufklärungspflichtverletzung vorliegt und ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bank besteht.
Unsere Unterstützung bei fehlerhafter Bankaufklärung
- Analyse Ihrer Beratungs- und Vertragsunterlagen auf Aufklärungspflichtverletzungen
- Bewertung der Erfolgsaussichten für Schadensersatz- oder Rückabwicklungsansprüche
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich gegenüber der Bank
- Begleitung im gesamten Verfahren, inklusive Beweisführung und Kommunikation mit der Bank
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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