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Wann haftet ein Anbieter für Links auf externe Seiten?

Ein Anbieter haftet in der Regel für externe Links, wenn er sich deren Inhalte zu eigen macht oder offensichtliche Rechtsverstöße bei Verlinkung erkennbar waren.

Anbieter haften für Links auf externe Seiten, wenn sie sich die verlinkten Inhalte zu eigen machen oder bei der Verlinkung klar erkennbare Rechtsverletzungen vorliegen. Die bloße Verlinkung stellt grundsätzlich keine Haftung dar. Allerdings trifft den Anbieter eine Prüfungspflicht, wenn konkrete Hinweise auf bestehen oder besonders gefährdete Bereiche betroffen sind, etwa jugendgefährdende oder urheberrechtsverletzende Angebote. Dies gilt insbesondere bei kommerziellen Websites mit redaktioneller Verantwortung.

Ein konkretes Beispiel: Ein Onlineshop-Betreiber verlinkt in seinem Blog auf eine Plattform, auf der urheberrechtlich geschützte Filme ohne Lizenz angeboten werden. Sind die Rechtsverstöße dort vorhanden, kann der verlinkende Betreiber haften, wenn er den Link nicht zuvor überprüft hat. Nach dem BGH-Urteil vom 18.05.2015 – I ZR 74/14 ist der Unternehmer, der den Hyperlink setzt, bei einem Hinweis auf Rechtsverletzungen auf der verlinkten Internetseite zur Prüfung verpflichtet, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich um eine klare Rechtsverletzung handelt. 

Unsere Leistungen bei Haftung für externe Links

Unsere Kanzlei prüft, wie Sie Ihr Risiko bei der Verlinkung externer Inhalte rechtssicher minimieren können.

  1. Rechtliche Linkprüfung: Wir analysieren Ihre Website oder Ihr CMS auf rechtlich problematische Links.
  2. Prüfroutinen: Entwicklung und Implementierung geeigneter Prüfmaßnahmen zur Minimierung der Haftung.
  3. Verteidigung gegen Abmahnungen: Wir vertreten Sie bei unberechtigten oder überzogenen Abmahnungen wegen gesetzeswidriger Inhalte Dritter.
  4. Schulungen & Beratung: Interne Schulung Ihrer Redaktion oder Content-Manager zur rechtskonformen Verlinkungspraxis.

Ziel ist ein rechtssicherer Internetauftritt gemäß den geltenden rechtlichen Anforderungen.

Stand: 26.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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