Wann handelt es sich um vergleichende Werbung?
Vergleichende Werbung liegt vor, wenn ein Unternehmen in seiner Werbung unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder dessen Produkt erkennbar benennt, um Unterschiede hervorzuheben.
Vergleichende Werbung gem. § 6 UWG liegt vor, wenn ein Unternehmen in einer Werbemaßnahme einen Wettbewerber oder dessen Waren/Dienstleistungen ausdrücklich oder erkennbar vergleicht. Zulässig ist sie nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa objektive Vergleichbarkeit, Wahrhaftigkeit und keine Herabsetzung. Ein konkretes Beispiel: Ein Mobilfunkanbieter wirbt mit dem Slogan: „Unser Tarif ist günstiger als der von Anbieter X bei gleicher Leistung.“ Hier wird Anbieter X direkt genannt, der Vergleich ist erkennbar und dient zur Abgrenzung. Dies ist vergleichende Werbung. Sie wäre nur erlaubt, wenn die Preis-Leistungs-Angabe objektiv korrekt ist, Anbieter X nicht unzulässig herabgesetzt wird und keine Irreführung vorliegt. Unzulässig wäre die Aussage „Anbieter X ist überteuert und technisch veraltet“, wenn diese Aussagen unsachlich oder falsch sind. Wer vergleichende Werbung einsetzt, muss daher sicherstellen, dass alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, sonst drohen Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Schadenersatzforderungen durch Mitbewerber.
Unsere Leistungen bei vergleichender Werbung
- Prüfung Ihrer Werbung: Wir analysieren Ihre Werbemaßnahmen auf Zulässigkeit vergleichender Aussagen gemäß § 6 UWG.
- Risikobewertung: Einschätzung möglicher rechtlicher Risiken, einschließlich Abmahnpotenzial durch Wettbewerber.
- Gestaltung rechtssicherer Kampagnen: Unterstützung bei der Formulierung zulässiger Vergleiche, damit Ihre Werbung wirksam und rechtlich einwandfrei bleibt.
- Vertretung bei Auseinandersetzungen: Verteidigung bei Abmahnungen oder Klagen wegen unzulässiger vergleichender Werbung
- Wettbewerbsbeobachtung: Wir prüfen auf Wunsch auch vergleichende Werbung Ihrer Mitbewerber auf Zulässigkeit und setzen Ihre Rechte durch.
Unsere Kanzlei kombiniert internetrechtliche Expertise mit fundiertem Wettbewerbsrecht – ideal für Unternehmen, die online werben oder digitale Produkte vertreiben.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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