Ein Ehevertrag ist sinnvoll bei ungleichen Vermögensverhältnissen, Selbstständigkeit, Patchworkfamilien oder internationalen Bezügen. Er schützt vor finanziellen Nachteilen im Trennungsfall und schafft klare Verhältnisse.
Ein Ehevertrag ist besonders sinnvoll, wenn Paare vor der Ehe bereits über unterschiedlich großes Vermögen verfügen oder ein Partner selbstständig ist. Ohne vertragliche Regelung gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, was im Falle einer Scheidung zu erheblichen finanziellen Ausgleichsansprüchen führen kann. Ein konkreter Fall: Ein Unternehmer heiratet ohne Ehevertrag. Nach 15 Jahren Ehe kommt es zur Scheidung – sein Betrieb ist inzwischen deutlich mehr wert. Ohne vertragliche Regelung muss er nun eventuell einen erheblichen Zugewinnausgleich leisten, was die Unternehmensliquidität gefährdet. Ein vorausschauend gestalteter Ehevertrag hätte dies berücksichtigt und den Betrieb im Rahmen einer modifizierten Zugewinngemeinschaft oder über individuelle Regelungen schützen können. Auch bei internationalen Ehen ist ein Ehevertrag ratsam, da unterschiedliche Rechtsordnungen sonst im Fall der Scheidung zu Unsicherheiten führen. Ebenso kann in Patchworkfamilien oder bei Kindern aus früheren Beziehungen ein Ehevertrag Regelungsspielräume schaffen, um Interessen abzusichern.
Unsere Leistungen im Familienrecht – Ehevertrag
Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend bei der Gestaltung eines rechtssicheren und maßgeschneiderten Ehevertrags. Wir berücksichtigen dabei Ihre individuellen Lebensverhältnisse, unternehmerische Interessen und familiäre Konstellationen.
- Analyse Ihrer Vermögens- und Risikosituation
- Beratung zu Güterständen (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
- Gestaltung individueller Regelungen zu Unterhalt, Zugewinn und Vorsorge
- Prüfung internationaler Bezüge bei binationalen Ehen
- Enge Abstimmung mit einem Notar zur Beurkundung
Wir sorgen für eine ausgewogene vertragliche Lösung, die Streitpotenzial reduziert und Ihre langfristigen Interessen schützt.
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