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Wann ist ein Online-Vertrag wirksam?

Ein Online-Vertrag ist wirksam, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme – vorliegen und keine Formvorschrift verletzt wird. Zudem müssen beide Parteien geschäftsfähig sein. Eine Unterschrift ist in der Regel nicht erforderlich.

Online-Verträge unterliegen grundsätzlich denselben rechtlichen Grundlagen wie konventionelle Verträge (§§ 145 ff. BGB). Voraussetzung ist das Zustandekommen durch Angebot und Annahme, wobei diese auch konkludent oder durch Klick auf einen Button („Jetzt kaufen“) erfolgen kann. Die Geschäftsfähigkeit aller Beteiligten ist erforderlich. Beispiel: Max bestellt bei einem Online-Shop ein Smartphone. Durch die Bestellung gibt er ein verbindliches Angebot ab. Der Shop bestätigt per E-Mail, dass das Produkt versandt wurde – darin liegt die Annahme. Damit kommt ein wirksamer Vertrag zustande. Ausschlaggebend ist das rechtzeitige und eindeutige Zustandekommen von Angebot und Annahme über elektronische Kommunikation.

Unsere Leistungen bei Online-Verträgen

Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Unterstützung bei allen Fragen rund um Online-Verträge – für Unternehmen wie auch Privatpersonen.

  • Prüfung der Wirksamkeit von Online-Verträgen: Wir analysieren, ob und wann ein digitaler Vertrag rechtlich bindend zustande gekommen ist.
  • Erstellung und Optimierung von AGB: Rechtssichere Formulierung Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Shops und Plattformen.
  • Verbraucherschutz und Widerrufsrecht: Beratung zu Informationspflichten und rechtssicheren Widerrufsbelehrungen.
  • Streitigkeiten im Online-Handel: Vertretung bei Vertragsstreitigkeiten, z. B. bei fehlerhaften Abschlüssen oder ungültigen Klauseln.

Wir bieten schnelle, fundierte Einschätzungen und setzen Ihre Rechte konsequent durch – außergerichtlich wie gerichtlich.

Stand: 16.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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