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Wann ist eine Domainregistrierung sittenwidrig?

Eine Domainregistrierung ist sittenwidrig, wenn sie allein mit dem Ziel erfolgt, Dritte zu behindern, deren Kennzeichenrechte auszunutzen oder sie zu erpressen (Domain-Grabbing). Maßgeblich sind § 826 BGB und das Marken- sowie Namensrecht.

Eine Domainregistrierung gilt als sittenwidrig, wenn sie ausschließlich erfolgt, um fremde Kennzeichen oder Namen auszunutzen, Rechteinhaber zu blockieren oder unter Druck zu setzen, z. B. durch Verkauf zu überhöhten Preisen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Domaininhaber keine eigene Nutzungsabsicht hat und erkennbar die Bekanntheit oder den wirtschaftlichen Wert einer Marke gezielt ausnutzt. Beispiel: Eine Privatperson registriert die Domain „mercedes-online.de“ ohne Bezug zur Marke, bietet diese später der Daimler AG zu einem hohen Preis an. Hier wurde die Domain allein aus spekulativen Gründen registriert, ohne berechtigtes Interesse – ein klarer Fall von sittenwidrigem Domain-Grabbing. Entsprechende Konstellationen verletzen nicht nur das Markenrecht nach § 14 MarkenG oder Namensrecht gem. § 12 BGB, sondern können auch nach § 826 BGB als sittenwidrige vorsätzliche Schädigung gewertet werden. Gerichte berücksichtigen dabei insbesondere die Nutzungsabsicht, das Verhalten bei Kontaktaufnahme und die Bekanntheit des betroffenen Zeichens.

So unterstützt unsere Kanzlei bei sittenwidriger Domainregistrierung

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Prüfung der Domainregistrierung auf Kennzeichenverletzungen, Markenrechtsverstöße und Sittenwidrigkeit.
  • Rechtsdurchsetzung: Abmahnung, gerichtliche Unterlassungsklage oder Domainlöschung über DISPUTE-Vermerke oder UDRP-Verfahren bei internationalen Domains.
  • Verteidigung gegen unberechtigte Vorwürfe, z. B. bei rechtmäßiger Nutzung oder Domains mit beschreibendem Charakter.

Unsere Expertise: Mit Spezialisierung auf Internetrecht und langjähriger Erfahrung in Domain-Rechtsstreiten bieten wir fundierte rechtliche Bewertung und konsequente Vertretung – außergerichtlich wie vor Gericht.

Stand: 16.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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