Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn ein schwerwiegender Pflichtverstoß vorliegt, der das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer irreparabel zerstört und die Weiterbeschäftigung unzumutbar macht.
Eine fristlose Kündigung erfordert laut § 626 BGB einen wichtigen Grund, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Beispiele hierfür sind Diebstahl, sexuelle Belästigung oder massive Arbeitsverweigerung. In einem Fall entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 2 AZR 541/09), dass ein Mitarbeiter, der auf Firmenkosten ohne Berechtigung Tankkarten missbrauchte, zu Recht fristlos gekündigt wurde. Vor einer fristlosen Kündigung ist ebenso zu prüfen, ob mildere Maßnahmen wie Abmahnungen ausreichen. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Vorfalls ausgesprochen werden, um rechtlich wirksam zu sein.

Unsere Unterstützung bei fristlosen Kündigungen

  • Prüfung der Wirksamkeit: Wir analysieren, ob die fristlose Kündigung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Rechtsvertretung: Wir vertreten Sie vor Gericht und verhandeln bei Bedarf über Abfindungen oder alternative Lösungen.
  • Vermeidung von Konflikten: Durch strategische Beratung helfen wir, rechtlich angreifbare Kündigungen zu vermeiden.
  • Arbeitsrechtliche Beratung: Wir unterstützen bei der Klärung, ob vorherige Maßnahmen (z. B. Abmahnung) Rechtsfehler aufweisen.
Unsere Expertise im Arbeitsrecht stellt sicher, dass Ihre Rechte als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber effektiv verteidigt werden.
Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Was ist die Summe aus 3 und 2?
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

von LUTZ Rechtsanwälte (Kommentare: 0)

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.