Wann ist eine Lebenspartnerschaft familienrechtlich relevant?
Lebenspartnerschaften sind familienrechtlich relevant bei Fragen zu Unterhalt, Vermögensausgleich, Sorgerecht, Erbrecht und Trennung. Seit 2017 gelten sie analog zur Ehe, sofern sie vor Inkrafttreten der 'Ehe für alle' begründet wurden.
Lebenspartnerschaften, die vor dem 1. Oktober 2017 nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz geschlossen wurden, sind familienrechtlich relevant, insbesondere bei Trennung oder Tod eines Partners. Sie begründen ähnliche Rechte und Pflichten wie Ehen. Beispielsweise kann bei einer Trennung ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich analog zur ehelichen Vermögensverteilung oder Anspruch auf Versorgungsausgleich bestehen. Ein konkreter Fall: Zwei Männer leben seit 2009 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sie trennen sich 2022. Einer der Partner verlangt Unterhalt, da er die gemeinsame Wohnung verlassen muss und wegen Kinderbetreuung nur eingeschränkt arbeiten kann. Das Familiengericht prüft den Anspruch nach den Bestimmungen des § 1361 BGB analog und § 12 LPartG wie bei Ehescheidungen, da die Lebenspartnerschaft familienrechtlich gleichgestellt ist.
Auch das Sorgerecht für ein adoptiertes Kind wird geregelt. Zudem ist die Lebenspartnerschaft im Erbrecht relevant, z. B. bei Pflichtteilsansprüchen. Eine konvertierte Ehe aus einer früheren Lebenspartnerschaft unterliegt vollständig dem Eherecht. Neue Lebenspartnerschaften können seit 2017 nicht mehr geschlossen werden.
Unsere Unterstützung bei familienrechtlichen Fragen zur Lebenspartnerschaft
Unsere Kanzlei bietet spezialisierte Beratung zu allen familienrechtlichen Aspekten eingetragener Lebenspartnerschaften:
- Trennungs- und Scheidungsfolgen: Klärung von Unterhalt, Vermögensausgleich, Versorgungsausgleich
- Sorgerecht & Umgangsrecht: rechtssichere Gestaltung bei gemeinsamen oder adoptierten Kindern
- Erbrechtliche Fragen: Beratung zu Pflichtteilsrechten und Testamentgestaltung
- Vertragsgestaltung: Lebenspartnerschaftsverträge zur Regelung von Vermögen, Unterhalt und Erbe
So arbeiten wir:
- Erstberatung zur rechtlichen Einordnung Ihrer Lebenspartnerschaft
- Analyse individueller Ansprüche und Risiken
- Erarbeitung außergerichtlicher oder gerichtlicher Lösungen
Unsere Kanzlei für Familienrecht steht für klare Strategien, gerichtsfeste Verträge und persönliche Betreuung – auch bei komplexen Lebenspartnerschaften.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte
Rückruf anfordern!