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Wann kann die Vaterschaft anerkannt werden?

Die Vaterschaft kann anerkannt werden, sobald feststeht, dass ein Kind existiert – also vor oder nach der Geburt, jedoch nur mit Zustimmung der Mutter.
Die Vaterschaftsanerkennung ist in Deutschland gemäß § 1592 ff. BGB möglich, wenn der Kindesvater nicht mit der Mutter verheiratet ist. Sie kann bereits vor der Geburt erfolgen, setzt jedoch immer die Zustimmung der Mutter voraus. Auch nach der Geburt ist die Anerkennung jederzeit möglich. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden, z.B. beim Jugendamt, Standesamt oder Notar. Beispiel: Ein unverheiratetes Paar erwartet ein Kind. Der Vater möchte offiziell als rechtlicher Vater gelten, insbesondere um das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Noch vor der Geburt beurkundet das Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung. Die Mutter stimmt zu. Somit ist der Vater rechtlich anerkannt und kann weitere Rechte – wie z.B. Sorge oder Umgang – geltend machen. Bei fehlender Zustimmung der Mutter kann die Vaterschaft nur gerichtlich festgestellt werden. Zudem ist eine Anerkennung ausgeschlossen, wenn bereits ein anderer Mann als Vater gilt – z.B. durch Ehe mit der Mutter – dann ist ein sogenanntes Vaterschaftsanfechtungsverfahren notwendig.

Unsere Leistungen bei Vaterschaftsanerkennung

Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung bei allen rechtlichen Fragen rund um die Vaterschaftsanerkennung:

  1. Rechtsberatung: Wir prüfen, ob die Anerkennung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist.
  2. Verfahrensbegleitung: Wir begleiten Sie zur Beurkundung beim Jugendamt, Standesamt oder Notar.
  3. Kommunikation mit der Mutter: In schwierigen Fällen helfen wir, eine einvernehmliche Zustimmung zu erreichen.
  4. Gerichtliche Vertretung: Falls keine Zustimmung erfolgt, vertreten wir Ihre Rechte im Verfahren zur gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft.
  5. Sorgerecht & Umgang: Nach Anerkennung beraten wir Sie zu Möglichkeiten gemeinsamer Sorge- und Umgangsregelungen.

Wir setzen Ihre Interessen mit juristischer Präzision und menschlichem Verständnis durch.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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