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Wann kann ich einen Online-Vertrag widerrufen?

Einen Online-Vertrag kann man grundsätzlich binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt und der Käufer Verbraucher ist. Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist um ein Jahr auf insgesamt 12 Monate und 14 Tage.

Verbraucher können Online-Verträge in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen, sofern es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft handelt (§ 356 BGB). Voraussetzung ist, dass keine Ausnahmeregel greift. Beispiel: Ein Verbraucher schließt online einen Vertrag über ein Streaming-Abonnement ab. Der Anbieter weist vor Abschluss darauf hin, dass mit Beginn der Nutzung das Widerrufsrecht erlischt, sofern der Kunde ausdrücklich zustimmt. Gibt der Nutzer diese Zustimmung ab und nutzt den Dienst sofort, kann er anschließend keinen Widerruf mehr erklären. Erfolgt jedoch keine ausreichende Widerrufsbelehrung oder fehlt die Zustimmung zur sofortigen Ausführung, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB). Ein ordnungsgemäßer Widerruf führt zur Rückabwicklung des Vertrags. Schon gezahlte Beträge sind zu erstatten, empfangene Leistungen (z. B. digitale Inhalte) müssen ggf. gelöscht werden.

Unsere Leistungen beim Widerruf von Online-Verträgen

Unsere Kanzlei prüft fundiert die Wirksamkeit von Widerrufen und unterstützt bei unrechtmäßig abgelehnten Rückabwicklungen von Online-Verträgen.

  1. Rechtliche Prüfung: Wir analysieren, ob ein Widerrufsrecht besteht und ob es wirksam ausgeübt wurde.
  2. Kommunikation mit Anbietern: Wir übernehmen die rechtssichere Korrespondenz mit Online-Händlern oder Dienstleistern.
  3. Durchsetzung von Rückzahlungen: Bei verweigerter Rückerstattung setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner durch – außergerichtlich oder gerichtlich.
  4. Spezialfälle: Wir beraten bei digitalen Inhalten, personalisierten Produkten und verspätet gewährten Informationen zum Widerrufsrecht.

Setzen Sie auf unsere Expertise im Internetrecht, um Ihr Widerrufsrecht wirksam durchzusetzen.

Stand: 16.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
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