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Wann kann man familienrechtliche Entscheidungen anfechten?

Familienrechtliche Entscheidungen können angefochten werden, wenn formale Fehler, Rechtsanwendungsfehler oder neue Tatsachen vorliegen. Häufige Rechtsmittel sind Beschwerde oder Berufung. Fristen sind strikt, z. B. ein Monat bei Berufungsentscheidungen.
Familienrechtliche Entscheidungen können unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, meist durch Beschwerde oder Berufung. Eine Anfechtung ist zulässig, wenn Verfahrensfehler vorliegen, das Gericht das Recht falsch angewendet hat oder sich neue, entscheidungserhebliche Tatsachen ergeben haben. Wichtig ist die Wahrung gesetzlicher Fristen – für die Berufung typischerweise ein Monat nach Zustellung des Urteils. Ein Beispiel: In einem Scheidungsverfahren entscheidet das Familiengericht über den nachehelichen Unterhalt. Die unterhaltsverpflichtete Person hält das Urteil für fehlerhaft, weil das Gericht ein tatsächliches Einkommen zugrunde legt, das nicht mehr erzielt wird. In diesem Fall kann binnen der Berufungsfrist beim Oberlandesgericht Berufung eingelegt werden. Zusätzlich besteht bei besonders fehlerhaften Entscheidungen die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens oder in Ausnahmefällen die Verfassungsbeschwerde. Die Erfolgsaussichten hängen stets vom konkreten Einzelfall ab und müssen juristisch geprüft werden.

Wie wir Sie bei der Anfechtung familienrechtlicher Entscheidungen unterstützen

Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung bei der Überprüfung und Anfechtung familiengerichtlicher Entscheidungen. Wir analysieren sorgfältig, ob ein Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat, und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

  • Rechtsmittelprüfung: Wir prüfen systematisch, ob formale oder inhaltliche Fehler vorliegen.
  • Fristwahrung: Wir ermitteln relevante Fristen und reichen fristgerecht Berufung, Beschwerde oder Anträge auf Wiederaufnahme ein.
  • Fallanalyse: Wir klären, ob neue Tatsachen oder Beweise ein anderes Ergebnis rechtfertigen könnten.
  • Prozessvertretung: Wir vertreten Sie vor Oberlandesgerichten oder ggf. in Fällen der Verfassungsbeschwerde bei geeigneten Voraussetzungen.
  • Transparente Erfolgseinschätzung: Sie erhalten vor Einlegung eines Rechtsmittels eine klare Einschätzung der Chancen und Risiken.

Vertrauen Sie auf fachspezialisiertes Know-how im Familienrecht, um Ihren Anspruch durchzusetzen oder unzutreffende Entscheidungen zu korrigieren.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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