Wann können Gesellschafter verlangen, dass die Gesellschaft aufgelöst wird?
Gesellschafter können in der Regel die Auflösung verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung der Gesellschaft unzumutbar macht, etwa bei groben Pflichtverletzungen oder unüberbrückbaren Zerwürfnissen.
Nach § 61 GmbHG (für die GmbH) kann ein Gesellschafter beim zuständigen Gericht die Auflösung der Gesellschaft beantragen, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn ein anderer Gesellschafter gravierende Pflichtverletzungen begeht, Vermögenswerte entzieht oder das Vertrauensverhältnis dauerhaft zerstört ist. Ein typischer Fall: Zwei gleichberechtigte GmbH-Gesellschafter geraten in einen nicht mehr beilegbaren Streit über grundlegende Geschäftsführungsentscheidungen. Einer blockiert sämtliche Beschlüsse und nutzt die Geschäftsführung zur persönlichen Bereicherung. Gespräche und Vermittlungsversuche scheitern. In diesem Fall ist das Ziel der Gesellschaft nicht mehr erreichbar und einer Fortsetzung für den anderen Gesellschafter unzumutbar. Dann kann dieser beim Gericht beantragen, die Gesellschaft aus wichtigem Grund aufzulösen. Das Gericht prüft, ob mildere Mittel möglich sind (wie Ausschluss des störenden Gesellschafters), bevor es die Auflösung anordnet.
Unsere Leistungen bei Auflösungsklagen durch Gesellschafter
- Beratung zu wichtigen Gründen für die Auflösung und Bewertung der Chancen.
- Prüfung und Recherchen zur Beweiserhebung im Konfliktfall.
- Vertretung vor Gericht, inklusive Erstellung und Einreichung des Auflösungsantrags gem. § 61 GmbHG.
- Verhandlungs- und Mediationsangebote zur Konfliktbeilegung ohne gerichtliche Auflösung.
- Anschließende Beratung zu Abwicklung, Vermögensauseinandersetzung und Haftungsfragen nach Auflösungsbeschluss.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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