Wann liegt Datenmissbrauch vor?
Datenmissbrauch liegt vor, wenn personenbezogene Daten unerlaubt erhoben, gespeichert, verarbeitet oder weitergegeben werden – gegen den Willen oder ohne Wissen der betroffenen Person.
Datenmissbrauch bezeichnet die rechtswidrige Nutzung personenbezogener Daten, also wenn diese Informationen ohne rechtmäßige Grundlage oder Einwilligung verarbeitet werden. Ein typischer Fall ist etwa die Weitergabe persönlicher Kundendaten an Dritte zum Zweck von Werbung, obwohl die betroffene Person dem widersprochen oder keine Einwilligung erteilt hat. Ein konkretes Beispiel: Ein Onlinehändler speichert mehr Informationen über seine Kunden, als für die Vertragsabwicklung nötig ist und verkauft diese an ein Werbenetzwerk. Die Kunden wurden darüber nicht informiert und haben keine Zustimmung gegeben. In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen die DSGVO (Art. 6, 7 DSGVO) vor. Die Folge können Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen sowie Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden sein.
Unsere Leistungen bei Datenmissbrauch
Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Internet- und Datenschutzrecht unterstützen wir Sie bei der Abwehr und Verfolgung von Datenmissbrauch.
- Prüfung von Datenschutzverstößen bei Unternehmen oder Plattformen
- Durchsetzung von Betroffenenrechten wie Auskunft, Löschung oder Schadensersatz nach Art. 15–17, 82 DSGVO
- Vertretung gegenüber Datenschutzbehörden und in Gerichtsverfahren
- Beratung für Unternehmen zur DSGVO-konformen Gestaltung von Prozessen
Wir analysieren Ihren Fall individuell, identifizieren Verstöße und setzen Ihre Rechte schnell und effektiv durch – außergerichtlich oder gerichtlich.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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