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Wann liegt eine Schleichwerbung vor?

Schleichwerbung liegt vor, wenn ein Beitrag werbende Inhalte enthält, die nicht als solche kenntlich gemacht sind und der kommerzielle Zweck verschleiert wird.

Schleichwerbung ist gegeben, wenn Werbung bewusst nicht als solche gekennzeichnet wird und dadurch der kommerzielle Zweck des Inhalts gegenüber dem Verbraucher verborgen bleibt (§ 5a Abs. 4 UWG). Besonders häufig tritt das Problem im Bereich von Social Media auf, etwa wenn Influencer Produkte empfehlen, zu denen sie eine Gegenleistung (z. B. Geld, Geschenke) erhalten haben, ohne den Post entsprechend zu markieren. Ein konkretes Fallbeispiel: Eine Influencerin erhält kostenlose Kleidung von einem Modelabel und postet Fotos mit Verlinkung des Unternehmens, ohne den Beitrag mit #Anzeige oder #Werbung zu versehen.

Da der Beitrag durch Produktplatzierung den Absatz des Unternehmens fördern soll und die Gegenleistung (in Form kostenloser Artikel) eine wirtschaftliche Verbindung begründet, handelt es sich unter bestimmten Umständen um Schleichwerbung, wenn die Kennzeichnung fehlt. Auch redaktionelle Inhalte in Blogs, YouTube-Videos oder Webseiten, die zugleich werblich sind, müssen klar getrennt oder gekennzeichnet werden. Verstöße können Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Bußgelder durch Landesmedienanstalten zur Folge haben.

Unsere Unterstützung im Bereich Schleichwerbung & Kennzeichnungspflichten

Wir bieten umfassende rechtliche Beratung, um rechtssichere Veröffentlichungen im Online- und Social Media-Bereich zu gewährleisten.

  1. Prüfung von Inhalten: Analyse von Posts, Videos, Artikeln oder Advertorials auf rechtlich relevante Kennzeichnungspflichten und Risiko von Schleichwerbung.
  2. Gestaltungsempfehlungen: Entwicklung rechtssicherer Formulierungen, Hashtags und Hinweise zur klaren Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt.
  3. Schulung für Unternehmen & Influencer: Aufklärung über geltende Vorgaben des UWG, der Landesmedienanstalten und relevanter Gerichtsurteile.
  4. Abwehr & Durchsetzung: Wir verteidigen unsere Mandanten bei Abmahnungen wegen Schleichwerbung und setzen bei Wettbewerbsverstößen auch eigene Interessen durch.

Mit praxisorientierten Lösungsansätzen helfen wir Agenturen, Plattformbetreibenden, Start-ups und Influencern rechtliche Risiken zu vermeiden.

Stand: 16.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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