Wann mache ich mich bei Hasskommentaren strafbar?
Strafbar machst du dich, wenn ein Kommentar z. B. Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB) erfüllt.
Hasskommentare im Internet sind strafbar, wenn sie gegen geltendes Strafrecht verstoßen. Ein Beispiel: Wer in einem öffentlichen Forum schreibt, dass eine bestimmte ethnische Gruppe „ausgerottet gehört“, begeht Volksverhetzung nach § 130 StGB, strafbar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Auch weniger drastische Aussagen, etwa Beschimpfungen, können eine Beleidigung gem. § 185 StGB darstellen. Entscheidend ist, dass die Äußerung öffentlich oder in sozialen Netzwerken verbreitet wird und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören oder Einzelne herabzuwürdigen. Je nach Inhalt kommen auch Bedrohung (§ 241 StGB), Aufruf zu Straftaten (§ 111 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) in Betracht. Auch das Liken oder Weiterverbreiten strafbarer Inhalte kann rechtlich relevant sein. Wichtig: Meinungsfreiheit schützt nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen bei Hassrede.
Wie wir Sie im Umgang mit Hasskommentaren rechtlich unterstützen
Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung und Vertretung bei Fällen rund um strafbare Hasskommentare im Internet – sowohl für Betroffene als auch für Beschuldigte.
- Rechtsprüfung: Einschätzung, ob ein Kommentar strafbar ist (z. B. Volksverhetzung, Beleidigung, Bedrohung).
- Strafanzeige: Unterstützung bei der Erstattung einer Anzeige und Begleitung im Ermittlungsverfahren.
- Schutz von Persönlichkeitsrechten: Durchsetzung von Unterlassungs-, Löschungs- und Schadensersatzansprüchen.
- Verteidigung: Strafverteidigung bei Vorwurf der Hassrede oder Verhetzung im Internet.
- Mediation: Außergerichtliche Konfliktlösung zur Schadensbegrenzung insbesondere für Jugendliche oder Ersttäter.
Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit und verfügen über langjährige Erfahrung im Internet- & Strafrecht.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte
Rückruf anfordern!