Wann muss ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens am vierten Kalendertag der Erkrankung beim Arbeitgeber vorliegen, es sei denn, der Arbeitgeber verlangt sie früher.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss in der Regel spätestens am vierten Kalendertag der Erkrankung dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Der Arbeitgeber ist jedoch berechtigt, eine Vorlage schon ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen. Dies kann beispielsweise in der Arbeitsordnung oder im individuellen Arbeitsvertrag geregelt sein. Ein Mitarbeiter, der sich beispielsweise am Montag krank meldet, muss die Bescheinigung spätestens am Donnerstag vorlegen – unabhängig davon, ob er bis dahin wieder gesund ist oder nicht. Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, riskiert er Sanktionen, wie die Kürzung des Entgeltfortzahlungsanspruchs. Ausnahme: Betriebliche oder arbeitsvertragliche Regelungen können eine Vorlagepflicht abweichend definieren. Es ist deshalb ratsam, die entsprechenden Regelungen im Unternehmen oder Vertrag zu überprüfen. Zu beachten sind auch die neuen Regelungen hinsichtlich der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Wie wir Sie bei Fragen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unterstützen

  • Prüfung individueller Regelungen: Wir analysieren Arbeits- und Tarifverträge sowie betriebliche Vorgaben, um Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu klären.
  • Beratung bei Konflikten: Wir unterstützen Sie bei Streitigkeiten wegen Missverständnissen oder unberechtigter Forderungen im Zusammenhang mit Krankheitsmeldungen oder Attestvorlagen.
  • Vertretung bei Sanktionen: Falls es zu ungerechtfertigten Kürzungen Ihres Entgeltfortzahlungsanspruchs oder Abmahnungen kommt, setzen wir Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durch.
  • Schulung und Prävention: Wir beraten Unternehmen, um rechtssichere und faire Regelungen in diesem Bereich zu etablieren, und stehen Mitarbeitern zur Seite, um Missverständnisse zu vermeiden.
Stand: 09.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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