Wann muss man die Polizei nach einem Unfall rufen?

Die Polizei ist zu rufen bei Personenschäden, bei erheblichem Sachschaden ohne klare Schuldfrage, bei Fahrerflucht, bei Verkehrshindernissen oder bei Verdacht auf Alkohol-/Drogenbeeinflussung. Rufen Sie die Polizei auch, wenn Sie eine offizielle Unfallaufnahme, ein Aktenzeichen oder späteren Versicherungsschutz benötigen.

Konkretes Fallbeispiel: An einer Kreuzung kollidieren zwei Pkw, ein Beifahrer klagt über Schwindel und eine der Fahrerinnen wirkt alkoholisiert; die Beteiligten streiten über die Ampelphase. In diesem Fall ist sofort der Notruf zu wählen (Rettungsdienst bei Verletzten) und die Polizei hinzuzuziehen, damit eine amtliche Unfallaufnahme, Atemalkohol-/Blutentnahme und Zeugenaussagen gesichert werden. Allgemeine Hinweise: Es besteht keine Pflicht, bei jedem Blechschaden die Polizei zu rufen, wohl aber bei Personenschaden, erheblicher Sachschädigung, ungeklärter Schuldfrage, bei Fahrerflucht oder wenn Verkehr behindert ist. Relevante strafrechtliche Pflichten sind §323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) und §142 StGB (Fahrerflucht). Dokumentieren Sie Unfallort und Schäden (Fotos, Kennzeichen, Zeugenkontakte), geben Sie keine Schuldanerkenntnisse ab und fordern Sie von der Polizei ein Aktenzeichen sowie eine Kopie des Unfallberichts. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung, da Fristen und Meldepflichten für die Leistungsansprüche gelten.

Unsere Leistungen

  • Erstberatung unmittelbar nach dem Unfall: Rechtliches Vorgehen, Pflichten und Schritt-für-Schritt-Anleitung.
  • Kontakt mit Behörden: Unterstützung beim Anfordern von Polizeiakten und Unfallberichten (Aktenzeichen, Aufnahmeprotokolle).
  • Vertretung in Ermittlungsverfahren: Verteidigung bei Vorwürfen wegen Fahrerflucht oder Trunkenheit im Verkehr.
  • Schadensregulierung: Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber Gegenseite und Versicherern.
  • Beweissicherung: Organisation von Gutachten, Einholung von Zeugenaussagen und Auswertung von Dashcam-/Telematikdaten.
  • Vollumfängliche Betreuung bis zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung.
Stand: 01.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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