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Wann sind unentgeltliche Lizenzen (z.B. für PR) rechtlich riskant?

Unentgeltliche Lizenzen sind riskant, wenn Rechteumfang, Zweck, Dauer, Territorium und Bearbeitungs-/Weitergaberechte nicht eindeutig geregelt sind. Kritisch wird es bei Nutzung auf Drittplattformen (deren AGB Unterlizenzierung/Weiternutzung erlauben), bei Persönlichkeitsrechten (Fotos/Testimonials) und wenn Exklusivität oder Widerrufs-/Kündigungsrechte fehlen. Zudem drohen Abmahnungen, wenn der Lizenzgeber die Rechte gar nicht vollständig hält.

Rechtlich riskant sind unentgeltliche Lizenzen vor allem, weil sie häufig „informell“ erteilt werden und dadurch Streit über Auslegung entsteht: Ohne klare Formulierung, ob die Lizenz einfach oder ausschließlich ist, ob sie zeitlich/örtlich begrenzt gilt und welche Nutzungsarten umfasst sind (Print, Web, Social Ads, Out-of-Home), kann die Nutzung schnell als Rechtsverletzung bewertet werden. Typische Fallen sind Bearbeitungen (Cropping, Retusche, Text-Overlays), Weitergabe an Agenturen/Medienpartner und Plattform-Uploads, deren Bedingungen faktisch eine Unterlizenz oder weitreichende Nutzungsrechte voraussetzen. Fallbeispiel: Ein Unternehmen erhält für PR „kostenlos“ ein Foto eines Influencers und postet es später in einer bezahlten Kampagne; die ursprüngliche Erlaubnis bezog sich nur auf Pressearbeit ohne Ads. Zusätzlich fehlte ein wirksames Model Release; der Influencer verlangt Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz (inkl. fiktiver Lizenzgebühr) sowie Entfernung aus allen Kanälen. Parallel meldet sich der Fotograf, weil keine Rechte für die werbliche Nutzung eingeräumt wurden. Das Risiko steigt, wenn der Lizenzgeber selbst nur eingeschränkte Rechte hat oder wenn eine Nennungspflicht verletzt wird.

Leistungen der Kanzlei bei unentgeltlichen Lizenzen

  • Prüfung und Gestaltung von Lizenzvereinbarungen (Scope, Nutzungsarten, Ads vs. PR, Dauer, Territorium, Exklusivität, Vergütung/„free of charge“ als Gegenleistung).
  • Absicherung von Weitergaberechten (Agenturen, Konzernunternehmen, Medienpartner) und Regelung zulässiger Bearbeitungen.
  • Rechtscheck von Plattform-AGB (Social Media, Presseportale) und Umsetzung praxisnaher Nutzungs- und Upload-Policies.
  • Einholung/Prüfung von Model Releases, Einwilligungen und Klauseln zu Widerruf, Löschung, Archivierung und Belegexemplaren.
  • Chain-of-Title-Prüfung: Klärung, ob der Lizenzgeber tatsächlich alle erforderlichen Rechte hält (Fotograf, Agentur, Miturheber, Stock-Lizenzen).
  • Durchsetzung und Abwehr: Reaktion auf Abmahnungen, Verhandlung von Unterlassung/Schadensersatz, schnelle Take-down-Strategien und gerichtliche Vertretung.
Stand: 29.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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