Wann übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht?
Unsere Leistungen bei Streit mit der Haftpflichtversicherung
- Prüfung der Verweigerungsgründe anhand Police, Unfallakte und Beweismitteln.
- Formelle und materielle Rechtsverteidigung: Einlegen von Einwendungen, außergerichtliche Verhandlungen, Bereitung und Einreichung von Klagen.
- Beweissicherung: Anforderung von Gutachten, medizinischen Unterlagen, Auswertung von Blutwerten, Vernehmung von Zeugen.
- Regressabwehr: Verteidigung gegen Rückgriffsansprüche des Versicherers und Durchsetzung von Mithaftungsquoten.
- Schadensdurchsetzung: Anspruchsprüfung und -durchsetzung gegenüber Versicherer oder Schädiger, inklusive Titulierung und Zwangsvollstreckung.
Wir sorgen für klare rechtliche Einschätzung, minimieren Rückgriffsrisiken und kämpfen für die volle Schadensregulierung oder Verteidigung gegen unberechtigte Regressforderungen.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte
Rückruf anfordern!