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Wann verletzt eine Domain Namensrechte?

Eine Domain kann Namensrechte oder Markenrechte verletzen, wenn sie identisch oder verwechslungsfähig mit einem geschützten Namen ist und kein eigenes Nutzungsrecht oder berechtigtes Interesse des Domaininhabers besteht.

Eine Domain verletzt in der Regel Namensrechte gemäß § 12 BGB, wenn sie mit einem fremden Namen – beispielsweise einem Unternehmensnamen, einer eingetragenen Marke oder einem Personennamen – identisch oder verwechslungsfähig ist und der Domaininhaber keine Rechte oder berechtigten Interessen daran hat. Ein klassischer Fall: Die Firma 'Müller GmbH' betreibt das Reiseportal muellerreisen.de. Ein Dritter registriert mueller-reisen.de und bietet dort ebenfalls Reiseleistungen an. Die Domain ist verwechslungsfähig, nutzt die Bekanntheit des Namens unrechtmäßig aus und kann wettbewerbswidrig sein. Hier besteht neben einem Verstoß gegen das Namensrecht (§ 12 BGB) auch eine Markenrechtsverletzung (§ 14 MarkenG) und ggf. ein Wettbewerbsverstoß (§§ 3, 5 UWG). Entscheidend ist stets die Interessenabwägung: Hat der Domaininhaber ein legitimes, eigenes Interesse an der Nutzung oder wird dessen Domain lediglich zur Ausnutzung fremder Bekanntheit benutzt?

Unsere Leistungen bei Domain- und Namensrechtsverletzungen

Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandanten umfassend bei Konflikten rund um Domainnamen und Namensrechte.

  • Prüfung von Domainregistrierungen: Wir analysieren, ob eine Domain Rechte Dritter verletzt (Markenrecht, Namensrecht, Wettbewerbsrecht).
  • Abmahnungen & Unterlassung: Bei Rechtsverletzungen setzen wir Ihre Ansprüche außergerichtlich durch – inklusive Unterlassung, Löschung oder Übertragung der Domain.
  • Widerspruch gegen unberechtigte Abmahnungen: Wir prüfen Abmahnungen und wehren unberechtigte oder rechtsmissbräuchliche Forderungen ab.
  • Schiedsverfahren & Klage: Wir begleiten Sie vor dem Landgericht oder in UDRP-Verfahren zur internationalen Domainstreitbeilegung (z. B. bei .com-Domains).
  • Domain-Strategie & Schutz: Proaktive Beratung zur rechtssicheren Domainwahl und Verteidigung Ihrer Marke im digitalen Raum.

Zielgerichtet. Erfahren. Durchsetzungsstark.

Stand: 06.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

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