Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung?
Unsere Unterstützung bei Arbeitnehmerüberlassung
Unsere Kanzlei berät Unternehmen und Arbeitnehmer zu allen rechtlichen Fragen der Arbeitnehmerüberlassung.
- Für Arbeitgeber: Prüfung und Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen, Einholung und Überprüfung der Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung, Vermeidung von Scheinselbstständigkeit und Risiken illegaler Überlassung.
- Für Entleiher: Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, Überprüfung der Verträge mit Personaldienstleistern, Unterstützung bei AÜG-konformer Gestaltung von Einsatzbedingungen.
- Für Arbeitnehmer: Beratung bei Fragen zur Behandlung nach Equal-Pay-Grundsätzen, Überprüfung von Vertragsklauseln und Unterstützung bei Durchsetzung von Ansprüchen.
Bei Streitigkeiten oder rechtlichen Unsicherheiten setzen wir Ihre Interessen konsequent durch.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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