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Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung?

Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) liegt vor, wenn ein Unternehmen (Verleiher) seine Beschäftigten zeitweise einem anderen Unternehmen (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlässt. Das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin mit dem Verleiher. Die Regelungen ergeben sich aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt ein Verleiher (Personaldienstleister) seine Arbeitnehmer einem Entleiher (Einsatzbetrieb) für eine bestimmte Zeit zur Verfügung. Das Arbeitsverhältnis bleibt zwischen Arbeitnehmer und Verleiher bestehen, während der Arbeitnehmer weisungsgebunden beim Entleiher arbeitet. Ein Beispiel: Ein Unternehmen benötigt temporär zusätzliche Fachkräfte für ein Großprojekt. Es nutzt einen Personaldienstleister, der passende Mitarbeiter entsendet. Diese arbeiten unter der Leitung des Entleihers, werden aber vom Verleiher bezahlt. Die Arbeitnehmerüberlassung unterliegt dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das etwa die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal-Pay-Regelungen nach neun Monaten vorsieht. Ohne Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit ist die gewerbsmäßige Überlassung unzulässig. Verstöße führen zu Bußgeldern sowie zum Zustandekommen eines direkten Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Entleiher.

Unsere Unterstützung bei Arbeitnehmerüberlassung

Unsere Kanzlei berät Unternehmen und Arbeitnehmer zu allen rechtlichen Fragen der Arbeitnehmerüberlassung.

  • Für Arbeitgeber: Prüfung und Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen, Einholung und Überprüfung der Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung, Vermeidung von Scheinselbstständigkeit und Risiken illegaler Überlassung.
  • Für Entleiher: Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, Überprüfung der Verträge mit Personaldienstleistern, Unterstützung bei AÜG-konformer Gestaltung von Einsatzbedingungen.
  • Für Arbeitnehmer: Beratung bei Fragen zur Behandlung nach Equal-Pay-Grundsätzen, Überprüfung von Vertragsklauseln und Unterstützung bei Durchsetzung von Ansprüchen.

Bei Streitigkeiten oder rechtlichen Unsicherheiten setzen wir Ihre Interessen konsequent durch.

Stand:

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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