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Was bedeutet ein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag?

Ein Wettbewerbsverbot untersagt Arbeitnehmern, während oder nach der Beschäftigung bei einem Konkurrenten zu arbeiten oder vergleichbare Tätigkeiten auszuüben. Es dient dem Schutz der Geschäftsinteressen des Arbeitgebers. Für nachvertragliche Verbote gelten strenge gesetzliche Vorgaben, wie etwa eine Karenzentschädigung.
Ein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag kann Arbeitnehmer daran hindern, während der Anstellung oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses konkurrenzierende Tätigkeiten auszuüben. Beispielsweise darf ein Vertriebsmitarbeiter eines Unternehmens, das IT-Software entwickelt, nicht parallel für einen direkten Konkurrenten tätig sein oder vertrauliche Informationen nutzen. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote müssen schriftlich vereinbart werden und an die Zahlung einer sogenannten Karenzentschädigung gebunden sein, die mindestens 50 % des zuletzt bezogenen Gehalts beträgt. Zudem sind der Zeitraum – maximal zwei Jahre – und der räumliche sowie inhaltliche Geltungsbereich des Verbots zu begrenzen. Ist das Verbot zu weitreichend oder fehlt die Karenzentschädigung, ist es unwirksam. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten gleichermaßen darauf achten, dass solche Klauseln rechtskonform ausgestaltet sind, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Unsere Leistungen rund um das Wettbewerbsverbot

  • Prüfung und Gestaltung: Wir analysieren bestehende Arbeitsverträge auf die Zulässigkeit von Wettbewerbsverboten und entwerfen rechtssichere Klauseln, die die Interessen des Arbeitgebers schützen und gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  • Arbeitsrechtliche Beratung: Wir beraten Arbeitnehmer bei der Einschätzung, ob ein Wettbewerbsverbot wirksam ist und welche rechtlichen Schritte bei einem Verstoß möglich sind.
  • Vertretung bei Streitigkeiten: Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht oder in außergerichtlichen Verhandlungen bei Auseinandersetzungen über die Durchsetzung oder Anfechtung eines Wettbewerbsverbots.
  • Maßgeschneiderte Lösungen: Wir entwickeln individuelle Strategien, um Konflikte zu vermeiden und rechtlich sichere Vereinbarungen zu treffen, beispielsweise durch Verhandlungen über die Karenzentschädigung.
Mit unserer Expertise im Arbeitsrecht bieten wir Ihnen sowohl umfassende Beratung als auch effektive rechtliche Vertretung, um Ihre Interessen optimal zu wahren.
Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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