Was bedeutet „Einrede der Vorausklage“ (§ 771 BGB)?
Unsere Unterstützung bei der Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB)
- Prüfung und Beratung: Wir prüfen, ob und wie die Einrede im konkreten Fall greift und beraten Bürgen über ihre Rechte und Pflichten.
- Durchsetzung der Einrede: Wir vertreten Sie gegenüber Banken und Gläubigern, machen die Einrede geltend und verteidigen Sie gegen unberechtigte Inanspruchnahmen.
- Vertragsprüfung: Analyse und Überprüfung von Bürgschaftserklärungen auf mögliche Ausschlüsse der Einrede (z.B. selbstschuldnerische Bürgschaft).
- Begleitung bei Vollstreckungsmaßnahmen: Beratung im Falle von Zwangsvollstreckung und Unterstützung bei der strategischen Abwehr oder Verhandlung optimaler Lösungen.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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