Was bedeutet „Einzugsermächtigungsverfahren“?
Das Einzugsermächtigungsverfahren ist ein Verfahren, bei dem der Zahlungsempfänger durch eine vom Kontoinhaber erteilte Einzugsermächtigung befugt wird, fällige Beträge per Lastschrift von dessen Konto einzuziehen.
Beim Einzugsermächtigungsverfahren genehmigt der Kontoinhaber dem Zahlungsempfänger, mittels einer Einzugsermächtigung (Lastschriftmandat) Beträge vom Bankkonto abzubuchen. Anders als beim Abbuchungsauftrag kann der Kontoinhaber jeder autorisierten Lastschrift binnen eines Zeitraums von acht Wochen ohne Angabe von Gründen widersprechen. Für nicht autorisierte Lastschriften gilt ein längerer Erstattungszeitraum. Ein typisches Beispiel ist die monatliche Mietzahlung: Der Vermieter erhält ein Mandat und bucht die Miete per Lastschrift ein; der Mieter behält die Kontrolle, indem er Rückbuchungen veranlassen oder das Mandat widerrufen kann. Die rechtliche Grundlage und der Ablauf werden durch das SEPA-Lastschriftverfahren geregelt, seit 2014 auch europaweit vereinheitlicht. Für Unternehmen sichert das Verfahren regelmäßige Zahlungseingänge, während Verbraucher vor unberechtigten Abbuchungen geschützt sind.
Unsere Unterstützung beim Einzugsermächtigungsverfahren
- Prüfung und Erstellung von Einzugsermächtigungen: Wir gestalten rechtssichere Mandate für Unternehmen und Privatkunden.
- Beratung bei unberechtigten Lastschriften: Wir setzen Ihre Ansprüche durch und begleiten bei Rückbuchungen oder Widersprüchen.
- Vertretung bei Streitigkeiten mit Banken oder Zahlungsempfängern: Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich.
- Risikominimierung für Unternehmen: Wir analysieren Ihre Prozesse und empfehlen Optimierungen im Umgang mit dem SEPA-Lastschriftverfahren
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