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Was bedeutet unlautere Geschäftspraktiken?

Unlautere Geschäftspraktiken sind rechtswidrige Methoden, mit denen Unternehmen den Wettbewerb verzerren – etwa durch Irreführung, aggressive Werbung oder Verschleierung von Kosten.

Unlautere Geschäftspraktiken beinhalten alle Handlungen, die gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. Dazu gehören insbesondere irreführende Werbung, verschleierte Werbemaßnahmen, unzulässiger Druck auf Verbraucher oder auch unfaire Nachahmung von Produkten. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz von Mitbewerbern, Verbrauchern und dem freien Markt. Ein Beispiel: Ein Online-Shop wirbt mit einem besonders günstigen Preis für ein Produkt. Erst im Checkout-Prozess stellt sich heraus, dass hohe Zusatzkosten hinzukommen, die zuvor nicht genannt wurden. Diese Verschleierung von Preisbestandteilen stellt eine unlautere Geschäftspraxis gemäß § 5 UWG dar. Auch Fake-Bewertungen oder Lockvogelangebote ohne ausreichende Verfügbarkeit sind typisch. Bei Internetangeboten liegt die Herausforderung häufig in der transparenten Darstellung von Informationen. Selbst kleine Verstöße können Abmahnungen oder Unterlassungsklagen nach sich ziehen. Unternehmen sollten daher ihre Marketing- und Verkaufsstrategien auf rechtliche Konformität prüfen lassen.

Unsere Leistungen bei unlauteren Geschäftspraktiken

Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung zur Vermeidung und Abwehr unlauterer Geschäftspraktiken im Internetrecht:

  1. Prüfung Ihrer Online-Angebote: Wir analysieren Ihre Website, Werbung und AGB auf unlautere Inhalte oder rechtswidrige Klauseln.
  2. Abwehr unlauterer Konkurrenz: Bei irreführenden oder aggressiven Maßnahmen durch Mitbewerber setzen wir Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durch.
  3. Rechtskonforme Gestaltung: Wir begleiten Ihr Marketingprojekt mit rechtssicheren Formulierungen und beachten alle Informationspflichten.
  4. Vertretung bei Abmahnungen: Wir prüfen die Berechtigung, wehren unberechtigte Abmahnungen ab oder verhandeln Unterlassungserklärungen sinnvoll im Sinne Ihres Unternehmens.

Ein rechtlich sauberes Auftreten schützt vor Imageschäden und Kostenrisiken. Wir sorgen für rechtskonforme Kommunikation und fairen Wettbewerb.

Stand: 27.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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