Was bedeutet Vorerbe und Nacherbe?
Leistungen der Kanzlei
- Beratung bei der Gestaltung von Vorerbschafts- und Nacherbschaftsklauseln zur Wahrung des letzten Willens und zur Minimierung von Steuer- und Pflichtteilsrisiken.
- Erstellung und Prüfung von Testamenten, Erbverträgen und Auflagen mit klaren Regelungen zu Verfügungsbeschränkungen, Verwaltungsvorschriften und Nacherbfall.
- Durchsetzung von Rechten für Vorerben und Nacherben: Auskunfts- und Rechenschaftsforderungen, Sicherungsmaßnahmen, Herausgabe- und Schadensersatzklagen.
- Nachlassverwaltung & Abrechnung: Erstellung von Nachlassverzeichnissen, Durchführung von Inventarisierungen, Wertermittlungen und formgerechten Abrechnungen zwischen Vorerbe und Nacherben.
- Vertretung vor Gericht und gegenüber Notaren, Steuerberatern sowie in Vergleichsverhandlungen.
Kontaktieren Sie uns für eine zielgerichtete Lösung und konkrete Handlungsschritte.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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