Der Vorerbe erhält den Nachlass zunächst in Nutzung oder Verwaltung, seine Verfügungsbefugnis ist beschränkt; er muss den Bestand schonen und gegenüber den Nacherben Rechenschaft ablegen. Der Nacherbe erwirbt das vermögensrechtliche Recht am Nachlass erst beim Eintritt des Nacherbfalls (z. B. Tod des Vorerben oder Ablauf einer Frist).
Bei einer Vorerbschaft wird das Erbe in zwei zeitlich aufeinanderfolgende Rechte geteilt: Der Vorerbe hat vorläufige Nutzungs- und Verwaltungsrechte am Nachlass, darf aber Vermögen nicht so veräußern oder verbrauchen, dass der künftige Anspruch des Nacherben gefährdet wird. Er unterliegt einer Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gegenüber dem Nacherben und darf regelmäßig nur zur ordentlichen Verwaltung handeln; außergewöhnliche Verfügungen benötigen Zustimmung oder Anordnung. Der Nacherbe erlangt das volle Eigentum beim Eintritt des Nacherbfalls und kann dann Bestandteile heraus verlangen oder Ansprüche auf Ausgleich geltend machen. Beispiel: Ein Erblasser setzt die Ehefrau als Vorerbin eines vermieteten Hauses und seine Kinder als Nacherben. Die Ehefrau darf darin wohnen oder Miete einnehmen, muss aber Instandhaltung zahlen und darf das Haus nicht ohne Zustimmung der Nacherben dauerhaft verkaufen; stirbt sie, gehen Haus und verbleibende Werterträge an die Kinder über. Praxisrelevante Folgen betreffen Pflichtteilsansprüche, Erbschaftsteuer sowie die Pflicht zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses und gegebenenfalls gerichtlicher Durchsetzung von Rechten.
Leistungen der Kanzlei
- Beratung bei der Gestaltung von Vorerbschafts- und Nacherbschaftsklauseln zur Wahrung des letzten Willens und zur Minimierung von Steuer- und Pflichtteilsrisiken.
- Erstellung und Prüfung von Testamenten, Erbverträgen und Auflagen mit klaren Regelungen zu Verfügungsbeschränkungen, Verwaltungsvorschriften und Nacherbfall.
- Durchsetzung von Rechten für Vorerben und Nacherben: Auskunfts- und Rechenschaftsforderungen, Sicherungsmaßnahmen, Herausgabe- und Schadensersatzklagen.
- Nachlassverwaltung & Abrechnung: Erstellung von Nachlassverzeichnissen, Durchführung von Inventarisierungen, Wertermittlungen und formgerechten Abrechnungen zwischen Vorerbe und Nacherben.
- Vertretung vor Gericht und gegenüber Notaren, Steuerberatern sowie in Vergleichsverhandlungen.
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