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Was darf die Eigentümerversammlung beschließen?

Die Eigentümerversammlung darf über alle Angelegenheiten der Gemeinschaft gemäß WEG entscheiden, insbesondere ordentliche Verwaltung, Instandhaltung, bauliche Veränderungen und Wirtschaftsplan. Einschränkungen ergeben sich nur durch zwingendes Gesetz oder bestehende Vereinbarungen. Persönliche Rechte einzelner Eigentümer dürfen nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

Die Eigentümerversammlung entscheidet über die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, zum Beispiel die Instandsetzung des Dachs oder neue Hausmeisterverträge (§ 21 WEG). Sie kann Modernisierungen und bauliche Veränderungen beschließen, sofern die gesetzlichen Mehrheiten eingehalten werden. Ein Beispiel: Die Versammlung stimmt mehrheitlich für die Installation einer Videoüberwachung im Eingangsbereich, um Einbrüche zu verhindern. Hierbei müssen die datenschutzrechtlichen Belange aller Eigentümer beachtet werden; ein Beschluss wäre unwirksam, wenn einzelne Eigentümer dadurch unzulässig benachteiligt werden. Des Weiteren werden im Rahmen der Versammlung der Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung sowie bauliche Maßnahmen beschlossen – letztere sind meist zustimmungsbedürftig (§ 20 WEG). Minderheitenschutz gilt beispielsweise, wenn der beabsichtigte Beschluss einen Eigentümer besonders belastet. Maßgeblich sind zudem die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, sofern hier Beschränkungen oder Erleichterungen geregelt sind.

Wie wir als Kanzlei beim Thema Eigentümerversammlung unterstützen

  • Beratung: Prüfung, welche Beschlüsse nach WEG zulässig sind.
  • Begleitung: Formulierung rechtssicherer Beschlussvorlagen sowie Vertretung auf Versammlungen.
  • Anfechtung: Vertretung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen gegen unrechtmäßige Beschlüsse.
  • Schulung: Aufklärung über Rechte und Pflichten für Eigentümer und Verwalter.
Stand: 30.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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