Was erben Kinder?

Kinder sind gesetzliche Erben erster Ordnung und teilen die Erbschaft zu gleichen Teilen. Besteht ein überlebender Ehegatte, reduziert dessen Erbteil den Anteil der Kinder (bei Zugewinngemeinschaft erhält der Ehegatte in der Regel die Hälfte). Enterbte Kinder behalten den Anspruch auf den Pflichtteil.

Kinder (einschließlich adoptierter Abkömmlinge) sind Erben der ersten Ordnung und erben nach der gesetzlichen Erbfolge zu gleichen Teilen, sofern kein wirksames Testament oder Erbvertrag anderes bestimmt. Stirbt ein Kind vor dem Erblasser, treten dessen Abkömmlinge nach dem Repräsentationsprinzip (per stirpes) in den Anteil ein. Besteht neben Kindern ein überlebender Ehegatte, richtet sich dessen Anteil nach dem Güterstand: in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft erhält der Ehegatte in der Regel die Hälfte, die Kinder teilen die andere Hälfte; ohne Ehegatten teilen die Kinder allein. Durch Testament oder Erbvertrag können Anteile abweichend geregelt werden, doch kann ein enterbtes Kind den Pflichtteil geltend machen (Hälfte des gesetzlichen Erbteils, aus der reinen Erbmasse berechnet). Praktische Auswirkungen: Pflichtteilsansprüche erfordern Liquidität oder Ausgleich bei Sachwerten; Erbquoten können sich bei einer früheren Ausschlagung der Erbschaft ändern. Beispiel: Verstorbener hinterlässt Ehefrau und zwei Kinder; Güterstand Zugewinngemeinschaft → Ehefrau 1/2, Kinder je 1/4.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie konkret bei Fragen, wie Kinder erben, durch folgende Leistungen:

  • Erbfolgeberatung zur Klärung gesetzlicher und testierender Anteile;
  • Testamentserrichtung und Formulierung, um klare Erbquoten und Verfügungen zu schaffen;
  • Berechnung der Erbquoten unter Berücksichtigung Güterstand und Repräsentation;
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, einschließlich Forderungsberechnung und Zahlungsansprüchen;
  • Erbauseinandersetzung: Verhandeln, Vergleich und notfalls gerichtliche Vertretung;
  • Testamentsvollstreckung und Abwicklung des Nachlasses (Gläubigerbefriedigung, Vermögensverteilung).

Wir erstellen schriftliche Berechnungen, prüfen vorhandene Verfügungen und vertreten Ihre Ansprüche durchsetzungsstark. Für eine erste Einschätzung bieten wir kurzfristige Terminvereinbarungen an.

Stand: 25.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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