Was erbt der Ehegatte?

Der gesetzliche Erbteil des Ehegatten hängt von den Miterben ab (§ 1931 Abs. 1 BGB):

• Neben Kindern des Erblassers erhält er ein Viertel.

• Neben Eltern oder deren Abkömmlingen die Hälfte.

• Sind keine Verwandten vorhanden, erbt er allein.

• Bei Zugewinngemeinschaft erhöht sich der Anteil um ein weiteres Viertel (§ 1371 BGB).

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der Erbteil pauschal um ein Viertel des Nachlasses. Ein Testament kann diese Verteilung ändern; bleibt der Ehegatte enterbt, steht ihm mindestens der Pflichtteil zu (hälftiger Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil).

Grundsätzlich bestimmt sich der Erbteil des Ehegatten nach den übrigen gesetzlichen Erben. Im Regelfall leben Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft; in diesem Fall erhöht sich der Erbteil pauschal um einen Zugewinnausgleich in Höhe von 1/4 des Nachlasses (praktisch: Ehegatte mit Kindern erhält oft insgesamt 1/2). Ein Testament kann die Verteilung abändern; wird der Ehegatte dadurch enterbt, hat er Anspruch auf den Pflichtteil (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils), der als Geldanspruch durchsetzbar ist. Vermögenswerte, gemeinsame Konten, Nießbrauchsrechte, Eheverträge (Gütertrennung, Gütergemeinschaft) und Schenkungen zu Lebzeiten beeinflussen die tatsächliche Erbquote. Konkretes Rechenbeispiel: Nachlass 300.000 EUR, Verstorbener hinterlässt Ehegatten und zwei Kinder; bei Zugewinngemeinschaft erhält der Ehegatte 1/4 (75.000 EUR) plus Zugewinnausgleich 1/4 (75.000 EUR) = 150.000 EUR; die Kinder teilen die verbleibenden 150.000 EUR. Bei Gütertrennung fiele dem Ehegatten nur der gesetzliche Erbteil von 75.000 EUR zu, Pflichtteilsfragen bleiben bestehen.

Unsere Leistungen

  • Beratung zur gesetzlichen Erbfolge: Prüfung, welcher Erbteil dem Ehegatten konkret zusteht.
  • Güterstandsanalyse: Auswertung von Ehevertrag, Zugewinnausgleich, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.
  • Ermittlung und Bewertung des Nachlasses: Vermögensaufstellung, Anrechnung von Schenkungen, Kontenklärung.
  • Testamentsgestaltung & Nachfolgeregelung: Erstellung rechtssicherer Testamente und Ehegattentestamente.
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen: Berechnung, außergerichtliche Durchsetzung, Klagevertretung.
  • Vertretung im Erbverfahren: Erbauseinandersetzung, Vergleichsverhandlungen, Gerichtstermine.
  • Internationale Nachlässe: Regelung grenzüberschreitender Vermögenswerte und anwendbares Recht.

Wir bieten eine zielgerichtete Erstprüfung, konkrete Zahlen zur Erbquote und eine verbindliche Handlungsstrategie; auf Wunsch übernehmen wir Korrespondenz, Verhandlungen und gerichtliche Vertretung bis zur abschließenden Erbauseinandersetzung.

Stand: 25.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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